Nicht nur die Qualität lässt bei Fake-Produkten oft zu wünschen übrig. Meist beinhalten die gefälschte Spielzeuge giftige Stoffe, kleine Einzelteile oder andere Verletzungsrisiken für Kinder. Deswegen geht das Zollamt Österreich streng dagegen vor. Immer wieder werden minderwertige, gefälschte Spielsachen konfisziert und vernichtet.
Im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Dezember 2024 beteiligte sich das Österreichische Zollamt an der internationalen Operation Ludus V. Diese zwischenstaatliche Offensive ist eine gemeinsame Aktion von Polizei und Zoll. Sie wird von Europol, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Weltzollorganisation koordiniert, geführt wird die Aktion von spanischen, rumänischen und französischen Strafverfolgungsbehörden.
Ganze 703 Anmeldepositionen bei 536 Einfuhrverzollungen konnten identifiziert werden. Das heißt: Viele dieser Warensendungen bestanden aus mehreren unterschiedlichen Artikeln. 11 Sendungen mit 361 Spielsachen wurden vom österreichischen Zoll nicht freigegeben. Der Grund: Produktpiraterie. Die betroffenen Spielzeuge wurden vernichtet. Klemmbausteine werden offenbar besonders oft gefaked, 166 Stück fand der Zoll. Auch Kuscheltiere (121 Stück) und Sammelkarten (55 Stück) waren unter der Ware. Die gefälschten Spielzeuge kamen ausschließlich aus China.
"Kinderspielzeug zählt zu den am häufigsten als gefährlich oder gefälscht gemeldeten Produkten. Weil nicht sichergestellt ist, dass Normen und Vorschriften eingehalten werden, können diese Produkte eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Kindern darstellen. Die möglichen Risiken reichen von verschluckbaren Kleinteilen bis hin zur Erstickungs- und Vergiftungsgefahr, auch Schnittverletzungen, Gehörschäden oder andere Verletzungen können bei solchen Spielzeugen drohen", sagt Finanzminister Markus Marterbauer.
"Gefälschtes Spielzeug ist nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit unserer Kinder, sondern verursacht auch einen großen wirtschaftlichen Schaden bei den Herstellern der Originalwaren. Der faire Wettbewerb wird dadurch massiv beeinträchtigt. Ich bin daher dankbar, dass unser Zoll konsequent gegen diese illegalen Importe vorgeht", so Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Viele tappen beim Kauf von Spielzeug in die Falle von Onlinehändlern. Diese bieten oft Spielsachen zu besonders günstigen Preisen an – das sind allerdings meist Fälschungen. Deswegen sollte man vorsichtshalber vor jeder Bestellung das Impressum und die Zahlungsarten des Shops zu kontrollieren. Das Impressum sollte Informationen über den Online-Shop, die Postadresse, die E-Mail-Adresse und einen Kontakt für Rückfragen enthalten. Bei einem Shop, der ausschließlich gegen Vorauskasse liefert, sollten man auf jeden Fall aufpassen, wie das Zollamt rät. Wenn im Internet ein Kauf auf Rechnung nicht möglich ist, zahlt man am besten Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden. Damit besteht im Betrugsfall eine Regressmöglichkeit. Auch Erfahrungsberichte und Warnungen auf Verbraucher-Seiten können wichtige Hinweise zur Seriosität des Anbieters liefern.