Eigentlich wollte Herr I. am 17. August 2024 bloß mit seinen beiden Kindern beim Restaurant "Noodle King" in Liesing etwas zu essen holen, doch das wurde teurer als gedacht. Weil alle Parkplätze vor dem Lokal besetzt waren, stellte sich der 35-Jährige auf einen freien Parkplatz in der Nähe. Ein Fehler, wie sich später zeigte, denn dieser war Privateigentum.
Bloß acht Minuten sei der Vater der beiden Kinder weg gewesen, um das Essen für seine Familie abzuholen, doch in dieser Zeit wurde sein Fahrzeug von den Überwachungskameras des Privatparkplatzes aufgenommen. Die Folge war ein Schreiben eines Anwaltes, welches Herr I. einige Zeit später erhielt. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass er aufgrund eines Parkvergehens nun Strafe zahlen müsse – und zwar 395 Euro! Auf Nachfrage sei ihm erklärt worden, dass er den Betrag auch in Raten zahlen könne, das würde ihn jedoch zusätzliche 100 Euro kosten.
Um den Betrag zu begleichen, wurde eine Frist bis 20.11.2024 gesetzt, könne er diese nicht einhalten, würden rechtliche Konsequenzen drohen. Um dies zu vermeiden, habe er den gesamten Betrag überwiesen, die Bitte, diesen etwas herabzusetzen, sei abgelehnt worden.
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Besitzstörungsklagen wegen Parkvergehen stark angestiegen, "Heute" berichtet. Immer öfter kommt es vor, dass Autofahrer sich nur für wenige Minuten vor Einfahrten oder auf private Parkplätze stellen, schon liegt einige Wochen später ein Brief im Postkasten, in dem mit Klage gedroht wird. Genau bei im Fall von Herrn I. kann man diese abwenden, indem man einige hundert Euro zahlt.