Der Betroffene war baff: Er hatte nur kurze Zeit gestoppt, um seine Tochter vor einer Fahrschule in Vöcklabruck aussteigen zu lassen. Drei Wochen später lag plötzlich ein Schreiben einer Kanzlei in seinem Postkasten.
Inhalt des Briefs: die Androhung einer Besitzstörungsklage sowie die Zahlungsaufforderung von 400 Euro. Begleiche er diese Summe, sei die Klage jedoch vom Tisch.
Daraufhin wandte er sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. "Ich denk' mir, das gibt's doch nicht", sagt der Betroffene in einem von der AK auf Instagram geposteten Video.
Die Experten der Kammer empfahlen ihm, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen gerichtlichen Vergleich anzubieten. Darauf stieg die Gegenseite nicht ein und pochte auf die Zahlung des geforderten Betrags.
Laut AK werden immer mehr Parkplätze mit Kameras überwacht. Und: Selbst kurzes Anhalten wird als Vergehen geahndet. Derartige Fälle häufen sich. Für Ulrike Weiß, Leiterin des Konsumentenschutzes, drängt sich der Verdacht auf, "dass es sich hier um ein neues lukratives Geschäftsmodell handelt".
Ähnlicher Fall in der Bundeshauptstadt: Einem Lenker flatterte eine Zahlungsaufforderung von 75 Euro ins Haus. Der 42-jährige Wiener hatte sein Auto auf einem Parkplatz eines Supermarkts abgestellt. Der Betroffene wollte die Strafe allerdings nicht hinnehmen und wandte sich ebenfalls an die AK.