Doppelt dumm gelaufen: Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde am 14. April 2024 nur wenige Minuten nach der Entlassung aus der Verwahrungshaft erneut straffällig und sofort überführt. Der junge Bulgare soll in der Nähe des Kagraner Platzes (Donaustadt) einen 19-Jährigen aufgefordert haben, ihm Geld und Handy auszuhändigen.
Der Metallarbeiter und Hobby-MMA-Kämpfer, der einfach nur auf einer Bank saß, wehrte sich gegen den Angreifer, erlitt dabei leichte Verletzungen. Überaus engagierte Einsatzkräfte der Wiener Berufsfeuerwehr, die gegenüber einen Einsatz hatten, beobachteten die brenzlige Situation und trennten Opfer und Täter.
Daraufhin drohte der 15-Jährige noch mit einem zugeklappten Taschenmesser und flüchtete anschließend in seine nahegelegene Wohnung. Die Täterbeschreibung von Mathias (35) und Christopher (27) reichte aus – "Den kenn ma schon", hatten die Polizisten leichtes Spiel.
Spezialeinheiten der WEGA stürmten die Wohnung des Burschen, der am selben Tag mit zwei mitangeklagten Freunde bereits einem anderen Passanten Geld ("Er gab uns nur 30 Cent") und Bankomatkarte ("Ich hab ihnen den falschen Pin-Code gesagt") abgeknöpft sowie Autos aufgebrochen hatten. Kaum zu glauben: Nach der Verwahrungshaft inklusive Verhör war er erst 10 Minuten vor dem zweiten Delikt auf freien Fuß gesetzt worden.
"Das muss man sich mal vor Augen führen", war auch die Staatsanwältin erstaunt und führte noch ein weiteres Delikt an, das Tage zuvor begangen wurde. Da hatte das Trio in einem Drogeriemarkt in der Parfümabteilung Stunk gemacht und eine Verkäuferin mit einer Schachtel Babynahrung und einem Metallkorb attackiert.
"Das war kein männliches Verhalten gegenüber einer Frau", gab sich der junge Bulgare reuig und schob die Schuld auf Drogen, falsche Freunde, Schulschwänzen und seine Geldsorgen. "Mein Taschengeld war zu gering", meinte der 15-Jährige und lag mit seiner Feststellung "Gras macht wirklich dumm" wohl nicht ganz falsch. Seine Strafe: 20 Monate teilbedingte Haft, vier davon unbedingt. Die vorbestraften Komplizen fassten 22 und 24 Monate teilbedingt aus. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.