Besitzstörungsklagen

Ausgestraft! Jetzt Mega-Klage gegen Parkplatz-Abzocker

Der Verein für Konsumenteninformation hat erfolgreich gegen eine Wiener Firma geklagt, die tausende Euro von unschuldigen Autofahrern einforderte.
Maxim Zdziarski
18.01.2025, 07:02

Jahrelang hat eine Wiener Firma, die PV22, unzählige ahnungslose Autofahrer zur Kasse gebeten. Das Geschäftsmodell basierte auf Besitzstörungsklagen. In der Wiener Donaustadt, in Wieden, Floridsdorf, Ottakring, Leopoldstadt und in der Wiener City haben die Hintermänner ihre Parkplatzfallen in Stellung gebracht.

Mithilfe von Kameras überwachten sie Zufahrten und Stellplätze. Sobald ein Autofahrer vor der Einfahrt kurz zum Aussteigen oder Wenden stehen blieb, registrierte eine Kamera das Kennzeichen. Wenig später bekamen die Zulassungsbesitzer der Fahrzeuge Drohbriefe. Die Forderungen beliefen sich zwischen 400 und 1.200 Euro.

Wer nicht bezahlen wollte, dem drohten die Anwälte der Firma mit einer Besitzstörungsklage. In einigen Fällen, die "Heute" bekannt sind, kam es gar nicht erst zu einer Klage. Mutige Autofahrer gingen sogar vor Gericht und bekamen sogar Schadensersatz – "Heute" berichtete.

VKI dreht Parkplatz-Abzockern den Geldhahn ab

Der Verein für Konsumenteninformation reichte aufgrund der anhaltenden Beschwerden von Autofahrern nun eine Verbandsklage gegen die Geschäftspraktiken der PV22 ein und bekam Recht. "Sowohl der Geschäftsführer als auch die PV22 GmbH haben sich im gerichtlichen Vergleich gegenüber dem VKI zur Unterlassung der Abmahn-Geschäftspraktik verpflichtet", heißt es seitens des VKI.

In einem sogenannten "prätorischen Vergleich" musste sich die Firma dazu verpflichten, die Abmahnschreiben mit den horrenden Geldforderungen, welche die tatsächlich entstandenen Kosten überschreiten, zu unterlassen.

Die Unterlassungspflicht bezieht sich nicht nur auf das Unternehmen selbst, sondern auch auf den Geschäftsführer. Laut einem Rechtsexperten darf die Firma jetzt nur noch Geld in der Höhe von rund 30 Euro von den vermeintlichen Besitzstörern verlangen. Somit dürfte es nicht mehr wirklich auszahlen, die Autofahrer überhaupt er anzuschreiben.

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