Niederösterreich

Ausländerhass! Polterer-Sextett schlug Schwangere (29)

Sechs Männer mit guten Jobs, großteils Familienväter, trafen bei einem Polterer zufällig eine schwangere Armenierin und schlugen einfach zu.

Schwangere verprügelt: Fünf der sechs Angeklagten (39 bis 52) in St. Pölten vor Gericht
Schwangere verprügelt: Fünf der sechs Angeklagten (39 bis 52) in St. Pölten vor Gericht
privat

Selbst immer noch konsterniert saßen ein Produktionsleiter, Krankenpfleger, Drucktechniker, zwei Angestellte, ein Landesbediensteter, davon vier Familienväter, gestern in St. Pölten auf der Anklagebank: Der Vorwurf: Körperverletzung sowie versuchter Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung (es gilt für alle sechs Angeklagten die Unschuldsvermutung).

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    Schwangere verprügelt: Fünf der sechs Angeklagten (39 bis 52) in St. Pölten vor Gericht
    Schwangere verprügelt: Fünf der sechs Angeklagten (39 bis 52) in St. Pölten vor Gericht
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    Nach einem Polterer im Mai in Niederösterreich waren die angetrunkenen Männer (39 bis 52, alle österreichische Staatsbürger) an einem Haus, aus dem gerade Mutter und Tochter mit einer Torte in der Hand rausgingen, vorbeigekommen. Die gebürtigen Armenier waren am Weg zu einer Feier.

    "A Tschusch braucht ka Kind"

    Das Sextett soll laut Anklage gestänkert haben, schließlich kamen Vater und die zweite Tochter der armenischen Familie dazu, um zu schlichten: Vier Angeklagte sollen daraufhin den Vater an die Wand gedrückt und bearbeitet haben, knieten auf ihm und prügelten aufs Opfer ein – Rippenbruch und zahlreiche Prellungen.

    Drei Angeklagte traten der in der 23. Woche Schwangeren (29) in den Bauch. „Sch***-Ausländer-H***! A Tschusch braucht eh ka Kind“. Die 29-Jährige erlitt eine Bauchprellung, dem Kind passierte zum Glück nichts.

    „So sind wir nicht“, versicherten die Angeklagten beim Prozess und zitierten dabei den legendären Satz von Präsident VdB nach der Ibiza-Causa. Die Töchter, beide österreichische Staatsbürger, erzählten in perfektem Deutsch im Zeugenstand über das Schockerlebnis. 

    Einzig der Vater braucht einen Dolemtscher, daher wurde die Verhandlung vertagt. Schwierig für das hohe Gericht dürfte indes werden, eindeutig festzustellen, wer tatsächlich auf wen eingeschlagen hat.

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