Politik

 "Außergewöhnliche Maßnahme" – Firmen müssen Gewinn abge

Vizekanzler Kogler und Finanzminister Brunner gaben am Freitag Details zur Übergewinnsteuer für Energieunternehmen bekannt.

Leo Stempfl
Bis zu 40 Prozent der Gewinne werden abgeschöpft, Tankstellenketten sind nicht betroffen.
Bis zu 40 Prozent der Gewinne werden abgeschöpft, Tankstellenketten sind nicht betroffen.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Während sich immer mehr Österreicher die Strom- und Gas-Rechnungen nicht mehr leisten können, fahren ihre Energieanbieter Rekordgewinne ein. Grund dafür ist, dass immer der Preis des teuersten Kraftwerks verlangt werden kann. Derzeit sind das Gas-Kraftwerke, deren Preise enorm gestiegen sind, wodurch auch etwa Wasserkraftwerke für ihren Strom den höheren Preis verlangen können.

Weil der Strommarkt aber auf europäischer Ebene stark diversifiziert ist und grenzüberschreitend funktioniert, kann eine etwaige Steuer oder Abschöpfung von Übergewinnen nur durch die EU realisiert werden. Genau das wurde Ende September beschlossen, danach ging es an die nationale Umsetzung.

Kriegsdividende

Vizekanzler Werner Kogler dankte bei der Pressekonferenz am Freitag einleitend dem Koalitionspartner und insbesondere Finanzminister Magnus Brunner für die gute Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung dieses "Energie-Krisen-Beitrag-Pakets". Dieses ist zwar eine EU-Maßnahme, doch die Umsetzung sei alles andere als einfach. Immerhin sollen dadurch auch Investitionen in Erneuerbare Energien ermöglicht werden.

Die Mehreinnahmen der Energieerzeuger gehen nicht auf unternehmerisches Geschick zurück, sondern eigentlich handele es sich um eine "Kriegsdividende", so Kogler. "Das sind völlig außergewöhnliche Zeiten, deswegen völlig außergewöhnliche Maßnahmen." 

Zwei zentrale Maßnahmen

Konkret heißt das: Wenn Gewinne der Öl- und Gasunternehmen heuer und im nächsten Jahr zu 20 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegen, werden diese rückwirkend von 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023 zu 40 Prozent abgeschöpft. Wer aber in Erneuerbare Energien investiert, hat einen Spielraum als Absetzbetrag, um auf die Mindestvorgabe der EU von 33 Prozent herunterzukommen. 

Die zweite konkrete Maßnahme betrifft Erzeuger von Strom. Abgeschöpft wird jener Erlös pro Megawattstunde, der 140 Euro übersteigt. Wenn Investitionen in die Energiewende nachgewiesen werden können, steigt dieser Wert auf bis zu 180 Euro. Diese Maßnahme tritt mit 1. Dezember in Kraft und ist bis 31. Dezember 2023 befristet.

Aber: Jene Unternehmen der fossilen Energieträger, die im Handel mit Benzin und Diesel beheimatet sind – also etwa Tankstellenketten – sind nicht erfasst.

Einnahmen fließen 1:1 zurück

Auch Finanzminister Magnus Brunner verweist darauf, dass die Maßnahmen eben dem Ukraine-Krieg geschuldet sind und nur temporär gelten werden. "Das ist ein fairer und temporärer Beitrag der Unternehmen in einer außergewöhnlichen Situation. Ein Beitrag, der 1:1 in die bereits auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen für die Österreicherinnen und Österreicher investiert wird. Es ist in der aktuellen Situation eine Frage der Fairness, dass der Staat hier eingreift."

Noch am Freitag wird das Gesetz per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Vizaknzler Kogler sieht durch diese Maßnahmen die Gerechtigkeit wiederhergestellt. "Während viele Menschen sich Sorgen machen, wie sie ihre Energierechnungen bezahlen sollen, klingeln bei manchen Energieunternehmen die Kassen. Diese Zufallsgewinne gibt es vor allem, weil Putin in der Ukraine einen brutalen Angriffskrieg führt. Dass diese Kriegsdividende ungerecht ist, versteht jedes Kind und macht viele Menschen wütend", so Kogler.

"Wir gehen sowohl beim Steuersatz als auch beim Geltungszeitraum viel weiter als uns die EU in ihrer Notverordnung vorschreibt. Gleichzeitig bleiben aber genug Anreize für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energie, damit wir unsere Unabhängigkeit von fossiler Energie weiter stärken."

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