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Anschlag auf Strache? Das sagt der V-Mann im Verhör

Heute Redaktion
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Strache selbst soll von den Plänen im April erfahren haben.
Strache selbst soll von den Plänen im April erfahren haben.
Bild: picturedesk.com

Auf Heinz-Christian Strache sollte offenbar ein Autobomben-Anschlag verübt werden, es wird ermittelt. Vernehmungsprotokolle des V-Mannes bringen neue Details.

Am Dienstag wurde nach einem Bericht des "Kurier" bekannt, dass womöglich ein Autobomben-Anschlag auf den ehemaligen Vizekanzler und Ex-FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache verübt hätte werden sollen. Die Justiz ermittelt.

Als Hauptverdächtiger gilt der albanisch-kosovarische Bujar B. Er wird von einem V-Mann des Verfassungsschutzes schwer belastet. Er solle ihm mehrfach 100.000 Euro für einen tödlichen Anschlag geboten haben und ihm darüber hinaus Orte genannt haben, an denen Strache sein Fahrzeug parkt.

Der V-Mann soll in einer Befragung durch die Polizei laut Protokoll, das dem "Kurier" vorliegt, gesagt haben: "Ich erklärte Bujar B., dass ich einen Abnehmer für eine solche Bombe hatte. B. wollte aber den Preis (50.000 Euro) nicht verhandeln, da er argumentierte, dass er ja schon zwei Bomben zum Preis für je 50.000 Euro nach Frankfurt verkauft hätte." So sollen die Anschlagspläne dem Bericht zufolge begonnen haben.

Später soll der V-Mann von dem Verdächtigen gefragt worden sein, die Autobombe selbst zu hinterlegen, um "damit gutes Geld (zu) verdienen".

In Moschee radikalisiert

Darüber hinaus gehe aus den Dokumenten des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz (LVT) hervor, dass der Verdächtige B. regelmäßig eine als "salafistisch-takfiristisch radikalisiert" geltende Moschee besucht habe. Dass er dort radikalisiert wurde, sei laut V-Mann denkbar. Bei einer fremdenrechtlichen Kontrolle im Juli 2018 wurde B. dort angetroffen.

B. wollte Strache zur Rechenschaft für die Schließung von sechs Moscheen und die schlechte Stimmung gegenüber Muslimen ziehen, heißt es zum Motiv.

Der Verdächtige wurde am 30. September 2018 in seiner Wohnung festgenommen. Bei einer Hausdurchsuchung wurde eine Faustfeuerwaffe gefunden. Wegen illegalem Waffenbesitz und eines Suchtgiftdelikts wurde der Mann zu einer unbedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt.

Zu wenige Beweise

Der Verdächtige befindet sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Beweise für eine streng islamische Lebensweise konnten nicht gefunden werden. Auch bei der Auswertung der Handy-Daten konnten keine Hinweise auf eine radikalisierte Gesinnung ausgemacht werden, aber "eine deutliche Affinität zu Faustfeuerwaffen".

Der V-Mann beteuert bezüglich der Anschlagspläne die Wahrheit zu sagen. Der Verdächtige streitet die Vorwürfe allerdings vehement ab. Die Polizei soll wegen widersprüchlicher Aussagen "betreffend der Entlohnung für die Platzierung der Autobombe" Zweifel an den Angaben des V-Mannes hegen.

Der Verteidiger des Verdächtigen B., Wolfgang Blaschitz, will eine Verleumdungsklage gegen den V-Mann einbringen. Pläne über eine Autobombe seien dem Juristen zufolge "völliger Schwachsinn". Mit Gesprächen über eine Autobombe habe der V-Mann begonnen, B. habe alles abgelehnt und über Details sei niemals gesprochen worden.