Österreich

Wiener Autorin (34) auf Facebook sexuell belästigt

Gewerkschafterin Veronika Bohrn Mena (34) erhielt via Messenger eine Sex-Nachricht. Strafrechtlich kann sie gegen den Mann aber nicht vorgehen...

Heute Redaktion
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Ein Mann belästigte Bohrn Mena mitten in der Nacht mit einer Sex-Nachricht.
Ein Mann belästigte Bohrn Mena mitten in der Nacht mit einer Sex-Nachricht.
Bild: Twitter/Michael Mazohl

Veronika Bohrn Mena (34) schlief tief, als am Mittwoch kurz vor Mitternacht ihr Handy vibrierte, weil sie jemand via Facebook-Messenger anrief. Verschlafen schaute die Buch-Autorin auf ihr Handy und staunte nicht schlecht. Der Anrufer hatte ihr auch noch eine Nachricht geschickt: "Ich will dir zeigen, wie geil ich kommen kann. Kann Kamera anmachen, damit du es siehst", schrieb der Wiener (Name der Redaktion bekannt).

"Es war so wahnsinnig herabsetzend. Ich habe es als extreme Demütigung empfunden", erzählt die 34-Jährige, die den Vorfall auf Twitter veröffentlichte. Der Mann hatte der Gewerkschafterin kurz zuvor eine Freundschafts-Anfrage gestellt: "Ich habe mir sein Profil angeschaut, da war nichts Verdächtiges, also habe ich die Anfrage bestätigt", so Bohrn Mena.

"Verhalten muss Konsequenzen haben!"

Doch der Vorfall ließ der Gewerkschafterin keine Ruhe: "Ich kann das nicht auf mir sitzen lassen. Dieses Verhalten muss Konsequenzen haben. Denn ich gehe davon aus, dass er das nicht nur bei mir gemacht hat." Die Wienerin meldete den Fall per Email der Bürgerinformation der Polizei und dem Verein Zara, will auch noch Anzeige erstatten: "Das Schlimme ist, dass ich ja keine Ausnahme bin. So viele Frauen bekommen über Social Media pornographische Bilder oder Nachrichten mit sexuellem Inhalt."

Bei der Polizei ist der Fall derzeit in Bearbeitung, für eine seriöse Beurteilung wird noch das Gespräch mit Bohrn Mena gesucht. "Die Bearbeitung wird allerdings noch etwas dauern", so ein Polizeisprecher, der rät, Freundschafts-Anfragen von Unbekannten nicht zu bestätigen und den Facebook-Account auf privat zu schalten.

Strafrechtlich kein Tatbestand

Doch vermutlich wird der Vorfall strafrechtlich keine Konsequenzen haben. Denn weder die Tatbestände von Cyber-Mobbing, sexuelle Belästigung noch Stalking dürften erfüllt sein: "Auf strafrechtlicher Ebene kann die Betroffene in diesem Fall nichts gegen die Nachricht unternehmen, zivilrechtlich erscheint der Aufwand nicht verhältnismäßig, und der Prozessausgang ist fraglich. Die aktuelle Gesetzeslage sieht für Fälle wie diesen keinen Betroffenenschutz vor. Damit sich Betroffene gegen sexuelle Belästigung im Internet effektiv wehren können, wäre die Einführung eines Straftatbestandes der Einschüchterung oder Belästigung im Internet denkbar", heißt es seitens Zara.

Aus dem Fehler von Sigi Maurer – sie veröffentlichte den Namen eines Mannes, der sie sexuell belästigt hatte – hat Bohrn Mena jedenfalls gelernt. Sie wird den Namen nicht posten.