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52 Autos zerkratzt – Neunjähriger steht nun vor Gericht

Ein "Kinderstreich" landete jetzt vor Gericht. Weil ein Bub in Graz mit zwei anderen Kindern Autos zerkratzte, wurde er verklagt. 

Amra Duric
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Drei Buben sollen in Graz 52 Autos zerkratzt haben.
Drei Buben sollen in Graz 52 Autos zerkratzt haben.
Getty Images/iStockphoto

Ein außergewöhnlicher Fall hat es jetzt bis zum Obersten Gerichtshof geschafft. Drei Schüler im Alter von sechs, acht und neun Jahren hatten in Graz geparkte Autos mit Steinen und Schlüsseln zerkratzt und einen Schaden in Höhe von rund 30.000 Euro verursacht. Gegenüber der Polizei erklärten die Buben, dass sie dies aus "Spaß" gemacht hätten.

Zwei der betroffenen Autobesitzer fanden dies aber gar nicht lustig und klagten den Neunjährigen auf Schadenersatz. Die Familie hatte eine private Haftpflichtversicherung für "Gefahren des täglichen Lebens" abgeschlossen und ihren Sohn darin mitversichert. Nachdem die Schadenersatzklage im Briefkasten landete, wollten die Grazer den Schaden über die Versicherung decken. Diese weigerte sich allerdings, die Familie selbst klagte, der Fall landete vor dem Obersten Gerichtshof.

Versicherung zahlt Schaden nicht

Der OGH urteilte nun, dass es sich in dem Fall nicht um "unbedachtes, spielerisches Handeln" oder einen "als Ausrutscher zu wertenden Kinderstreich" handelt, sondern um einen "Vandalenakt". Wolfgang Muchitsch, der Anwalt des Buben, erklärte gegenüber "Heute": "Wenn man beim Fußballspielen gegen ein Fenster schießt und dieses dabei kaputt geht, dann ist das versichert. In diesem Fall hat die Versicherung gesagt, dass es sich um keine Gefahr des täglichen Lebens handelt."

Ob der Neunjährige die Autos der zwei Kläger tatsächlich beschädigt hat ist unklar. Die drei Schüler sollen insgesamt 52 Autos zerkratzt haben. "Das Kind hat einige Autos zerkratzt, aber nicht alle. Unklar ist, ob die Autos der Geschädigten dabei waren", so Muchitsch. Die Eltern haften laut dem Anwalt nicht für den Schaden. "Das wäre nur der Fall, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Das ist aber nicht passiert."

"Wenn man beim Fußballspielen gegen ein Fenster schießt und dieses dabei kaputt geht, dann ist das versichert. In diesem Fall hat die Versicherung gesagt, dass es sich um keine Gefahr des täglichen Lebens handelt."

Ob die Kläger nach dem Ausstieg der Versicherung nochmals vor Gericht ziehen ist noch ungewiss. "Der Bub haftet nur, wenn er ein Vermögen hat. Das hat er aber nicht. Er kann ihnen nur seinen Teddybären geben." Sollten die Betroffenen nochmals vor Gericht ziehen und sollte der Bub tatsächlich für schuldig befunden werden, so müssten sich die Autobesitzer, laut Muchitsch, gedulden. Denn der Anspruch auf Schadenersatz wird erst fällig, wenn der Bub ein Einkommen nachweisen kann.

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