Nach dem Tod eines ungeborenen Kindes im LKH-Uniklinikum Graz laufen strafrechtliche Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Graz bestätigt ein Verfahren wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung. Es richtet sich vorerst gegen einen Arzt sowie weiteres, bislang unbekanntes medizinisches Personal. Die Mordgruppe des Landeskriminalamts Steiermark führt die Ermittlungen, erste Einvernahmen haben bereits stattgefunden.
Auslöser war laut "Krone" eine anonyme Anzeige. Nun soll geklärt werden, ob bei der Behandlung einer hochschwangeren Frau zu lange mit einer Entbindung zugewartet wurde. Eine Gynäkologin hatte zuvor bei einer routinemäßigen CTG-Untersuchung nachlassende Herztöne und schlechter werdende Kindsbewegungen festgestellt und die Frau umgehend an das Grazer LKH überwiesen.
Dort soll die werdende Mutter jedoch zunächst nur überwacht worden sein. Erst bei einer Untersuchung am nächsten Morgen wurde festgestellt, dass das Baby im Mutterleib gestorben war.
Für zusätzliche Brisanz sorgt ein weiterer Vorwurf: Der Überweisungsschein der Gynäkologin soll nach dem Tod des Kindes im Krankenhaus abgeändert worden sein. Die steirische Spitalsgesellschaft Kages weist das entschieden zurück.
Das LKH-Uniklinikum betont, es sei "nach den geltenden medizinischen Standards gehandelt" worden. "Das Versterben eines ungeborenen Kindes im Mutterleib ist eine schicksalhafte Situation, die trotz Einhaltung aller medizinischen Regeln sowie maximal sorgfältiger Betreuung leider geschehen kann."
Intern sei unmittelbar eine Überprüfung des Falls eingeleitet worden, die Dokumentation sei ordnungsgemäß erfolgt. Zudem erklärte das Krankenhaus, der Fall zeige "trotz allem Fortschritt" die Grenzen der Medizin auf. Man bedauere die tragische Situation und wünsche der Familie viel Kraft.