Fast die Maximalstrafe fasste eine Mutter aus, der Vater kam mit deutlich weniger davon. Das Paar aus Salzburg soll ihr gemeinsames Kind über Wochen schwer misshandelt haben, letztlich starb der kleine Elias in seinem Gitterbett. Im Zuge des Prozesses, über den die "Salzburger Nachrichten" berichten, kamen auch erschreckende Google-Suchanfragen ans Tageslicht.
Die Mutter war zum Tatzeitpunkt 2022 19, der Vater 24 Jahre alt. Beide lebten in einer nur 21 Quadratmeter großen Einzimmerwohnung in der Stadt Salzburg. Ab dem Alter weniger Wochen soll die Teenager-Mutter das Kind so lange geschlagen und geschüttelt haben, bis es ruhig war. Am Morgen nach jenem 22. Oktober, an dem das Baby in der Nacht starb, schliefen die Eltern – laut Anklage froh über die Ruhe – bis in die Mittagsstunden.
Die Misshandlungen sollen alleine von der nun 20-Jährigen ausgegangen sein, der das Kind laut Eigenaussage "egal" war. Sie wiederum gab ihrem Freund die Schuld, welcher von der Gewalt nichts mitbekommen haben soll, rechtfertigte dieser sich. Dass dieser in den Wochen nach der Geburt sich erst Urlaub genommen und dann krank gemeldet hat sowie die beengten Wohnverhältnisse ließen diese Version aber unglaubhaft erscheinen.
Der Mutter wurde von einem Gutachter eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung, Empathielosigkeit und sadistische Züge bescheinigt. Ein Monat vor dem Tod des Babys googelte sie "Baby abgeben überfordert" und "Kind zur Adoption freigeben Erfahrungen", schließlich sogar "wie schnell erstickt Baby" und "sieht man wie ein Baby gestorben".
Der Vater wiederum stellte die Suchanfragen "können Babys Trauma haben", "Baby zuckt auf einer Gesichtshälfte" und "Baby zittert beim Hochheben". Sein Verteidiger sah das als Optimismus und Zeichen der Hoffnung, dass es seinem Sohn bald wieder besser gehe. Der 25-Jährige gestand später jedoch ein, dass es seine Pflicht gewesen wäre Hilfe zu holen – zumal nur zwei Tage vor dem Tod ein Kinderarzttermin abgesagt wurde, aus Sorge, die Misshandlungen könnten entdeckt werden.
Dass er sonst nichts von der Gewalt mitbekommen haben will, glaubten ihm weder Richter noch Geschworene. Allerdings wurde er nicht, wie angeklagt, wegen Mord durch Unterlassung, sondern einstimmig nach dem Paragrafen zur fortgesetzten Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Das Urteil: 12 Jahre Haft.
Die Mutter wurde von den acht Geschworenen hingegen zu ganzen 16 Jahren Haft verurteilt. Diese soll sie in einem forensisch-therapeutischem Zentrum (vormals Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) verbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gilt deswegen weiterhin die Unschuldsvermutung.