Plötzliche Erinnerungslücken: Zwei Afghanen (30, 29), die mehrere Kinder im Schwimmbad missbraucht haben sollen, sorgen für Irritationen vor Gericht. Obwohl sie sich laut ihrem Verteidiger eigentlich schuldig bekennen und sogar bei den Opfern entschuldigen wollten, gab bei näheren Nachfragen des Richters das Gedächtnis der beiden Angeklagten offenbar auf.
"Wir können uns an nichts erinnern", sagten sie hintereinander. Der Grund sei die starke Alkoholisierung. "Wir tranken gemeinsam aus einer Flasche Wodka – das erste Mal Alkohol in unserem Leben", behaupteten sie. Der gemessene Alkoholwert von rund 1,2 Promille, der vor Ort gemessen wurde, sei "weit entfernt von einer Unzurechnungsfähigkeit und der Gefahr von Gedächtnislücken", hielt der Richter fest.
"Ich konnte kaum mehr gehen", legte sich der Zweitangeklagte fest. Dass er sich davor als Nichtschwimmer über längere Zeit im Strudelbecken über Wasser gehalten haben soll, stellte für ihn keinen Widerspruch dar. "Im Wasser geht man nicht unter", meinte er. Genau erinnern könne er sich jedoch nicht.
Fest steht für beide: Schuld an den angeblichen Übergriffen sei der Alkohol: "Ein normaler Mensch macht sowas nicht", so der Zweitangeklagte. Sollte er es jedoch getan haben – ihm fehle daran aber die Erinnerung – dann tue es ihm leid.
Schockierender Fall landet nun vor Gericht.
Der Erstangeklagte will wegen familiären Problemen – seine Frau sei an Krebs gestorben, der Tochter in der Heimat gehe es nicht gut – Alkohol konsumiert haben, wollte seinen Kopf freibekommen. "Ich hatte viel Angst, deswegen bekam ich im Flüchtlings-Camp sogar Tabletten verschrieben", sagte er.
Bei der Festnahme in der Umkleidekabine des Freibads Traiskirchen gaben beide Afghanen übrigens an, dass sie gar nie im Wasser gewesen seien. Erst später gaben sie Berührungen im Bad zu, "die jedoch nicht absichtlich und schon gar nicht sexuell waren".
In den vor Gericht vorgespielten Aussagen der Opfer hielt ein Bub unmissverständlich fest: "Die haben extra nach uns gegriffen und Kinder nacheinander beim Vorbeitreiben angetatscht." Wie die beiden Männer aussahen? "Wie Monster." Ein Urteil soll am Nachmittag fallen. Die Unschuldsvermutung gilt.