Ab dem ersten Halbjahr 2024 soll grundsätzlich jede Schweizerin und jeder Schweizer einen Domain-Namen mit der Endung .swiss erwerben können. Der Bundesrat hat dazu Anfang Juni eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet. Betrieben wird das Register vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom).
Bei der Veröffentlichung im Jahr 2016 war die Vergabe von .swiss-Domain-Namen den im schweizerischen Handelsregister unter anderem eingetragenen Unternehmen mit Sitz und physischem Verwaltungssitz in der Schweiz sowie Schweizer Vereinen und Stiftungen vorbehalten. Mit dieser Einschränkung der Zuteilungsberechtigung sollte einerseits ein allgemeiner Ansturm auf diese Domain-Namen verhindert und andererseits dem Bakom in seiner Funktion als Registerbetreiberin die Möglichkeit gegeben werden, Vorprüfungen durchzuführen, um die Qualität und Sicherheit dieser Internet-Domain zu gewährleisten. Anfang Mai 2023 waren knapp 19.000 Domain-Namen mit der Endung .swiss registriert.
Zukünftig können beispielsweise Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag wie beispielsweise Architekturschaffende oder Handwerksleute eine solche Domain bekommen. "Dadurch wird die gesamte Schweizer Gemeinschaft Zugang zu einem für sie bestimmten Namensraum von hoher Qualität und höchstmöglicher Sicherheit haben. Dieses Ziel hatte sich der Bund damals bei der Übernahme des Betriebs der Domain .swiss gesetzt", heißt es in einer Medienmitteilung des Bundesrats.
Die beantragte Bezeichnung muss bei Privatpersonen grundsätzlich mindestens einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten. Darüber hinaus dürfen im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige ihre Domain-Namen mit der Endung .swiss nur für private oder wohltätige Zwecke oder Vereinszwecke nutzen. Eine Person, die keinen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz hat, kann also eine Herkunftsangabe wie .swiss nicht für kommerzielle Tätigkeiten vom Ausland aus verwenden.