Ein sonniger Balkon zum Durchatmen? In vielen Pflegeheimen in Kärnten nur gegen Aufpreis. 60 Euro monatlich werden dafür verlangt – ebenso für Fernseher, Inkontinenzmaterial oder das Mittagessen im eigenen Zimmer. Auch Wäschewaschen kann bis zu 40 Euro kosten. Freizeitaktivitäten? Pauschal verrechnet – auch wenn man gar nicht teilnimmt.
Der gemeinnützige Verein VertretungsNetz deckt nun auf, wie tief manche Betreiber in die Taschen der Bewohner greifen. "Die Landesgesetze sind in Kärnten zu ungenau. Das öffnet Tür und Tor für erfundene Zusatzkosten", sagt Philipp Martinak, Kärnten-Leiter des Vereins.
Pflegeplätze sind in Kärnten Mangelware – und wer einen ergattert, hat keine Wahl. "Menschen liegen monatelang austherapiert im Spital, weil kein Heimplatz frei ist. Wenn es dann soweit ist, unterschreiben Angehörige oft blind", erklärt Martinak. Laut "Kleine Zeitung" wurden sogar 700 Euro für Einzelzimmer verlangt – mehr als offiziell erlaubt.
Besonders perfide: Manche Klauseln erlauben es dem Heim, Bewohner jederzeit in ein anderes Zimmer zu verlegen. Eine rechtliche Grauzone, die vom Land längst hätte geregelt werden müssen, kritisieren Experten.
Zwar betont Gesundheitslandesrätin Beate Prettner (SPÖ), dass alle Sockelbetrags-Leistungen in den Heimverträgen klar geregelt sein müssen – doch die Realität ist oft eine andere. Prettner: "Wir gehen davon aus, dass sich Heimbetreiber an die Verträge mit dem Land halten."
Die FPÖ geht in die Offensive: "Prettner wurde seit Monaten mit dem Problem konfrontiert, hat aber immer alles kleingeredet", sagt Landesparteiobmann Erwin Angerer. Sie habe als Aufsichtspflichtige dafür zu sorgen, dass keine versteckten Zusatzkosten verrechnet werden.
Laut offiziellen Vorgaben dürfen etwa keine Extrakosten für das Waschen der Wäsche entstehen – selbst wenn die Reinigung ausgelagert wird. Auch Handtücher, Seife, Zahnbürste, Shampoo und andere Pflegeartikel müssen vom Heim gestellt werden.
Ein Drittel der überprüften Vertragsklauseln wurde von Gerichten oder der Arbeiterkammer bereits für unzulässig erklärt. "In manchen Fällen blieb vom Heimvertrag nur das Gerüst übrig", so Martinak. Der Verein VertretungsNetz rät Betroffenen, sich rechtlich beraten zu lassen.