Ab 750 Euro aufwärts

Ballerman verschärft Strafen drastisch

Jetzt ist es so weit: Die lange angekündigten Strafverschärfungen gegen Wildpinkler & Co treten ab sofort in Kraft. Was jetzt richtig teuer wird.
Nick Wolfinger
27.05.2025, 07:30
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126 Paragrafen lang ist die neue "Verordnung zur Förderung des zivilen Zusammenlebens" in der Hauptstadt der spanischen Urlaubsinsel Mallorca, die mit der soeben erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt der Baleareninsel in Kraft treten. Damit will man dem exzessiven Partytourismus, insbesondere am Ballermann, entgegenwirken.

Der aktualisierte Bußgeldkatalog teilt Verstöße in drei Kategorien ein:

🟨 Leichte Verstöße: Bußgelder von 300 bis 750 Euro

🟧 Mittelschwere Verstöße: Bußgelder von 750 bis 1.500 Euro

🟥 Schwere Verstöße: Bußgelder bis zu 3.000 Euro.

Die neuen Strafhöhen im Überblick (Auswahl)

Der neue Bußgeldkatalog auf Mallorca.
Redaktion

Alte Strafen jetzt deutlich höher

Im Vergleich zu früheren Regelungen wurden die Bußgelder erheblich erhöht. Früher lagen die Strafen für leichte Verstöße bei etwa 100 bis 150 Euro, nun beginnen sie bei 300 Euro. Mittelschwere Verstöße, die zuvor mit 500 bis 750 Euro geahndet wurden, kosten jetzt bis zu 1.500 Euro. Schwere Verstöße, für die früher maximal 1.000 Euro fällig waren, können nun mit bis zu 3.000 Euro bestraft werden.

Neue Strafen

Illegale Straßenhändler: Neu ist, dass man sich auch als Kunde beim Kauf von illegalen Straßenhändlern strafbar macht. Wer bei sogenannten "Helmuts" einkauft, muss mit einem Bußgeld von 750 Euro rechnen.

Campingverbot in der Stadt: Das Aufstellen von Tischen, Stühlen oder Markisen vor Wohnmobilen innerhalb der Stadtgrenzen ist nun untersagt. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 1.500 Euro geahndet werden.

E-Scooter: E-Scooter-Fahrer müssen künftig eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Das Nichtmitführen des Versicherungsnachweises kann mit bis zu 600 Euro bestraft werden. Zudem sind Helm und Warnweste vorgeschrieben.

Straßenkunst: Nicht autorisierte öffentliche Darbietungen wie Clowns, Mimen, Jongleure und lebende Statuen sind nun verboten. Zuwiderhandlungen können als schwere Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro geahndet werden.

{title && {title} } NW, {title && {title} } Akt. 27.05.2025, 07:32, 27.05.2025, 07:30
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