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Band covert rassistisches Kinderlied, stellt es online

Der Verein Zara präsentierte seinen "HassimNetz"-Report. Demnach wurde auch ein Video zu einem rassistischen Kinderlied gemeldet.
Wien Heute
28.11.2025, 18:50
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Cyber-Mobbing oder -Stalking, Beleidigungen oder Verhetzung: Hass im Netz ist ein weit verbreitetes Problem. Betroffen sind vor allem Frauen, die gleichzeitig auch besonders aktiv beim Melden der Missstände sind. Das belegen auch die Zahlen der Zara-Beratungsstelle "#GegenHassimNetz". Seit der Öffnung im September 2017 gingen 15.113 Meldungen ein. Zuletzt wurden von September 2024 bis August 2025 insgesamt 1.716 Meldungen dokumentiert und bearbeitet.

Nach der rechtlichen Ersteinschätzung wurden 46 % als (straf-)rechtlich relevant und 54 % als nicht rechtlich relevant bewertet. Bei den 798 strafrechtlich relevanten Fällen handelte es sich um Beleidigungen (30 %), Verhetzung (17 %), Cyber-Mobbing (10 %), das Verbotsgesetz (9 %),  gefährliche Drohung (5 %) und Cyber-Stalking (3 %). 917 Mal wurden zudem Schritte gesetzt – etwa die Beantragung der Löschung von Hass-Posts, das Einbringen von Anzeigen oder das Verfassen von Interventionsschreiben.

Popband coverte rassistisches Kinderlied

Letzteres erfolgte auch in folgendem Fall: Ein Zeuge machte die Beratungsstelle auf ein YouTube-Video aufmerksam, in dem eine Popband ein rassistisches Kinderlied covert. Unter dem Video fanden sich mehrere problematische Kommentare, darunter ein Emoji, das in rechtsradikalen Kreisen als Code für den Hitlergruß verwendet wird.

Eine Zara-Beraterin meldete den Kommentar bei YouTube und verfasste außerdem ein Interventionsschreiben an die Band. Darin erklärte die Beraterin den rassistischen Gehalt sowie die historischen Wurzeln des Kinderliedes, das erstmals während der NS-Zeit gesungen wurde. Es wurde an die Band appelliert, das Video zu löschen und das Lied künftig auch bei Konzerten nicht mehr zu spielen. Die Band erklärte sich bereit, den Forderungen nachzukommen.

"Normalisierung" von Hass im Netz

"Verhetzende Inhalte kann man nicht nur bei der Polizei anzeigen, sondern auch bei der NS-Meldestelle. Diese wird bei nationalsozialistischer Hetze tätig, aber auch in Fällen von etwa antimuslimischem Rassismus. Gleichzeitig sind viele verletzende Inhalte nicht strafbar: Sie greifen zwar die Würde von Menschen an, erfüllen aber die engen gesetzlichen Kriterien der Verhetzung nicht", erklärt Zara-Beraterin Claudia Grobner.

In den vergangenen Jahren hat sich laut Zara eine zunehmende "Normalisierung" von Hass im Netz entwickelt. Betroffene würden oft nur wenig Unterstützung erhalten oder sogar mit Victim Blaming konfrontiert.

Kostenlose Beratung für Betroffene

"Unsere spezialisierte Beratungsstelle bietet Betroffenen von Hass im Netz kostenlose Unterstützung. Wir nehmen eine rechtliche Ersteinschätzung vor, zeigen mögliche Schritte auf und bieten psychosoziale Begleitung. So bleiben Betroffene nicht allein, sondern erhalten konkrete Handlungsoptionen – unabhängig davon, ob die Inhalte, die ihnen begegnen, strafbar sind oder nicht", berichtet Zara-Beraterin Rakhi Schmuck.

{title && {title} } red, {title && {title} } 28.11.2025, 18:50
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