Niederösterreich

Bedingte Haft für Hass-Posting gegen Flüchtlinge

„Alle einpacken und ins KZ Mauthausen bringen“ hatte eine 49-Jährige auf Facebook gepostet. Dafür wurde sie nun am Gericht in Krems verurteilt.

Erich Wessely
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Prozess fand am Gericht in Krems statt.
Prozess fand am Gericht in Krems statt.
Daniel Schreiner

Prozess wegen Verhetzung am Gericht in Krems: Laut Anklage hatte eine 49-Jährige am 24. März 2020 auf einer allgemein zugänglichen und mehr als 46.000 Abonnenten umfassenden Facebook-Seite eines unbekannten Medieninhabers unter einem Beitrag, in dem es um die Nichteinhaltung von Corona-Schutzvorschriften im Asylquartier Traiskirchen ging, ein Posting abgesetzt.

Hetze gegen Flüchtlinge in Traiskirchen

In ihrem Kommentar hieß es wörtlich: „Alle einpacken und ins KZ Mauthausen bringen“, womit sie die im Asylquartier Traiskirchen untergebrachten Personen als minderwertige, wertlose und der Achtung ihrer Mitmenschen als unwerte oder unwürdige Menschen darstellte. Und zwar laut Anklage "öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine nach den fehlenden Kriterien der Staatsangehörigkeit definierten Gruppe, in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen (...)"

Die Angeklagte aus dem Bezirk Zwettl, derzeit arbeitslos und vor Gericht unbescholten, zeigte sich beim Prozess zwar geständig, sie ließ es aber an Einsicht mangeln. Die Frau beteuerte, sie habe nur ihren Unmut geäußert zu dem Bericht über ein Asylquartier. "Ich habe Angst", so die Angeklagte, als Frau traue man sich ja nicht mehr alleine auf die Straße.

"Viele unterwegs, die Frauen belästigen"

Es wären so "viele Asylanten unterwegs, die Frauen belästigen". Die Flüchtlinge sollten sich integrieren und "an Regeln, auch die Covid-Regeln halten". Wenn nicht, sollten sie nach Mauthausen, dort könnten sie untereinander sein und sich frei entfalten – beim Schnee schaufeln oder Laub kehren. Mehr habe sie mit dem Kommentar nicht sagen wollen, beteuerte sie lediglich eine Unmutsäußerung.

Die Richterin entgegnete: „Die Öffentlichkeit versteht da sicher anderes.“ Und der Staatsanwalt sagte streng: „Das ist kein Geständnis.“ Die 49-Jährige wurde schließlich wegen Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Weiters wurde ihr die Weisung erteilt, dass sie das Neustart-Programm „Dialog statt Hass“ absolvieren muss. Das Programm soll sie für Themen der Diskriminierung sensibilisieren, ein Unrechtsbewusstsein schaffen und letztlich zu einer Verhaltensänderung führen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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