Politik

Behörden-Posse: Kurz-Strache-SMS doch nicht geheim

Das Justizministerium hat die an den Ibiza-U-Ausschuss übermittelten Chats neu eingestuft und damit die Beurteilung der WKStA völlig ausgehebelt.

Roman Palman
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Heinz-Christian Strache und Sebastian Kurz; Montage
Heinz-Christian Strache und Sebastian Kurz; Montage
picturedesk.com / Helmut Fohringer / APA ; Florian Schroetter / EXPA

Am 3. März wurden die Chatverläufe zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dem früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache (Ex-FPÖ) in schriftlicher Form dem Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgelegt.

Dieser SMS-Verkehr unterlag allerdings der Geheimhaltungsstufe 3, da er von Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft übereinstimmend als "geheim" eingestuft worden war. Abgeordnete hätten sich also nur in einem abhörsicheren Raum darüber unterhalten dürfen.

Doch jetzt ist alles anders. Das Justizministerium hat die Akten puncto Geheimhaltung heruntergestuft. Das teilte das Ressort selbst am Freitag via Aussendung mit. 

Keine Gefahr

Der Grund: Im Zuge der Vorlage der Unterlagen ist es erforderlich, die Gründe der Klassifizierung bekannt zu geben. "Diese Bekanntgabe ist auf Grund eines Versehens der übermittelnden Behörde bedauerlicherweise unterblieben", so das Justizministerium. Diesen Umstand habe man in Folge zum Anlass genommen, selbst eine Sichtung durchzuführen.

Diese Prüfung habe ergeben, dass die Preisgabe, der in den Unterlagen enthaltenen Informationen, nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz "nicht die Gefahr einer Schädigung der im Sinn des Gesetzes geschützten Interessen schaffen" würde.

Die Klassifizierung der Unterlagen wurde daher auf Stufe 1 ("Eingeschränkt") neu eingestuft. Die Chats wurden am Freitagnachmittag dem Parlament vorgelegt.

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