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Berliner Airbnb-Anbietern droht Strafe bis 100.000 Euro

Heute Redaktion
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Via Airbnb können private Wohnungen als Urlaubsunterkunft vermietet werden. Der Berliner Senat will dieser Praxis nun den Riegel vorschieben. Wer dennoch als Privatperson seine Wohnung vermietet, dem droht eine saftige Geldstrafe in der Höhe von bis zu 100.000 Euro.

Ab Ende April gilt in Berlin das Zweckentfremdungsverbot. Die Regel, dass private Wohnungen nicht als Ferienwohnungen vermietet werden dürfen, soll nicht nur auf dem Papier existieren. Verstöße sollen streng geahndet werden - mit einer Geldstrafe bis zu 100.000 Euro. Das Gesetz gilt zwar schon seit zwei Jahren, nun ist die Übergangszeit beendet.

Wohnungsstaatssekretär Engelbert Lütke Dalrup hat sich mit Managern des Unternehmens getroffen. Er will keine Ausnahme für das Unternehmen machen und fordert von Airbnb die Daten der Anbieter von 16.000 Wohnungen und Zimmer in Berlin.