Niederösterreich

Josef Fritzl soll bald in normale Zelle dürfen

Josef Fritzl könnte bald ein freier Mann sein: Er soll vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug. Fakt ist: Noch ist er im Maßnahmenvollzug.

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19. März 2009: Fritzl an einem seiner letzten Prozesstage. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
19. März 2009: Fritzl an einem seiner letzten Prozesstage. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
REUTERS

Mittlerweile ist Fritzl ein alter Mann, doch wirklich ruhig wurde es um den berühmtesten Häftling Österreichs eigentlich nie: Denn vor rund fünf Jahren hatte er eine Namensänderung beantragt, ließ sich einen Nachnamen mit M. eintragen - mehr dazu hier

Im Vorjahr dann sollte Fritzl (87), der mittlerweile laut Justizwachebeamten ein alter, dementer Mann ist, aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung im Jahr 2023 - "Heute" berichtete bereits Anfang Oktober 2021. Nach einem Einspruch wurde dies verhindert. 

Schließlich wurde ein Gerichtsgutachter hinzugezogen und eine Ergänzungsexpertise in Auftrag gegeben. Jetzt wurde der 87-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen, der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. 

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    19. März 2009: Fritzl an einem seiner letzten Prozesstage.
    19. März 2009: Fritzl an einem seiner letzten Prozesstage.
    REUTERS

    Gnädige Richterin

    Ein Justizwachebeamter aus Stein: "Das wäre ja nicht Zweck der Übung. Einige Häftlinge würden ihn sicherlich nicht mit Samthandschuhen angreifen, um es behübscht auszudrücken." Ein anderer Beamter meinte am Mittwoch: "Die Richterin will Fritzl im Normalvollzug, die Staatsanwaltschaft ist dagegen."

    Bedingte Entlassung aus Maßnahme

    Die Staatsanwaltschaft erhob auch diesmal Beschwerde, somit wandert der Akt ans Oberlandesgericht Wien. Übrigens: Ausgesprochen wurde die bedingte Entlassung von einem Drei-Richter-Senat für die Dauer einer Probezeit von zehn Jahren. Die Entscheidung wurde indes mit engmaschigen Weisungen verknüpft. Laut Gerichtssprecher Ferdinand Schuster war vor einigen Wochen das Gutachten bzw. Ergänzungsgutachten eingelangt, auf dieser Basis entschied schließlich der Senat. 

    Rückblick: Der Inzestfall des damals 74-Jährigen in Amstetten ging in die österreichische Kriminalgeschichte ein und sorgte weltweit für Schlagzeilen. Er soll seine Tochter über 20 Jahre in einem Kellerverlies gefangen gehalten haben, vergewaltigte sie vielfach und zeugte mit ihr sieben Kinder. Drei Kinder waren ebenfalls in der Kellerwohnung gefangen. 2009 war Fritzl in St. Pölten zu lebenslanger Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Aber: Er galt als zurechnungsfähig (§21 Absatz 2).