Berufung von Spital abgewiesen, Spritzen für Erkrankte

Der Gerichtskrimi um die teure Spinraza-Behandlung ( Anm.: eine Spritzen kostet 70.000 Euro) geht weiter. In erster Instanz gewannen drei an spinaler Muskelatrophie erkrankte Steirer - mehr dazu hier. Doch die KAGes legte Berufung ein.
KAGes legte sich quer
Anwältin Karin Prutsch reichte bei der 14-jährigen Nicola eine einstweilige Verfügung ein, da bei ihr es besonders schnell gehen musste. Doch gegen das Ersturteil bei ihrer Mutter legte sich die KAGes quer. Unverständlich für die Anwältin Prutsch: "Unfassbar. Die Fachärzte sind der Meinung, dass die Behandlung richtig ist, aber der Vorstand der KAGes, ein pensionierter Herzchirurg, fährt drüber und overrult diese Meinung."
Behandlung geht weiter
Doch bei der Verhandlung wandte sich das Blatt zugunsten der schwer kranken Mutter. "Wir haben auch in zweiter Instanz gewonnen. Meine Mandantin wird weiter behandelt", freut sich Prutsch. Doch die KAGes legte bei allen Patienten Berufung ein. Von ihrer Seite wird weiterhin behauptet, dass eine Behandlung mit Spinraza nicht indiziert ist.

Doch noch sind die Termine im LKH Graz für die schwerkranken Patienten per einstweiliger Verfügung aufrecht. Anwältin Prutsch bereitet indes eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachtes der Falschaussage unter Eid vom Vorstand der KAGes vor. Strafrahmen: Bis zu fünf Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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