"Ab wann habe ich als begünstigt Behinderte einen besonderen Kündigungsschutz?", fragt Dorothea P.
"Entscheidend ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses: Bei Arbeitsantritt vor dem 31.12.2010 greift der besondere Kündigungsschutz für begünstigt behinderte Arbeitnehmer nach sechs Monaten. Bei Arbeitsbeginn ab 1.1.2011 gilt er für Arbeitnehmer, die bereits den Status der begünstigten Behinderung haben, erst nach vier Jahren", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Erfolgt die Feststellung während des Dienstverhältnisses, tritt er nach sechs Monaten in Kraft. Erhält man den Begünstigtenstatus aufgrund eines Arbeitsunfalls, ist der besondere Kündigungsschutz sofort wirksam."
"Unsere Arbeitsrechtsexperten beraten Sie kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000