Niederösterreich

AK-Tipp: Betriebsratsumlage von der Steuer absetzen

"Ich habe gehört, dass man die Betriebsratsumlage von der Steuer absetzen kann. Ist das richtig?", fragt Wolfgang K. – die AK klärt auf.
Niederösterreich Heute
11.03.2025, 07:00

Wolfgang K. fragt: "Ich habe gehört, dass man die Betriebsratsumlage von der Steuer absetzen kann. Ist das richtig? Und kann man das auch über die Lohnverrechnung machen?"

"Ja, die Betriebsratsumlage kann abgesetzt werden. Die Betriebsratsumlage wird zwar bei der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber einbehalten, sie wirkt sich aber nicht steuermindernd auf die Lohn-/Gehaltszahlung aus. Deshalb lohnt es sich, die Betriebsratsumlage bei der Arbeitnehmerveranlagung unter 'Sonstige Werbungskosten' anzugeben", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

AK Niederösterreich hilft weiter

Und weiter: "Im Unterschied dazu kann der Gewerkschaftsbeitrag bereits über die Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Wenn dies der Fall ist, müssen diese Abzüge beim Steuerausgleich nicht mehr geltend gemacht werden."

"Bei Fragen und Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Steuerrecht unter der Tel.: 05 7171-28 000

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 11.03.2025, 07:13, 11.03.2025, 07:00
Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite