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Bier-Bezeichnung bekömmlich verboten

Heute Redaktion
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Bier darf nicht mehr als bekömmlich beworben werden, das hat ein detusches Landesgericht Dienstagnachmittag entschieden. Eine solche Werbung verstoße gegen EU-Recht, das gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete.

darf nicht mehr als „bekömmlich“ beworben werden, das hat ein detusches Landesgericht Dienstagnachmittag entschieden. Eine solche Werbung verstoße gegen EU-Recht, das gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete.

Ein Bierbrauer aus dem Allgäu (Deutschland) hatte die Brauerei Härle aus Leutkirch geklagt, weil man einige Biersorten als ‚bekömmlich‘ bezeichnet hatte. Das Landgericht Ravensburg hat entschieden, dass diese Bewerbung unzulässig ist, weil sie gegen EU-Recht verstößt.

Bier sei nicht bekömmlich, so die nüchterne Entscheidung des Landgerichts Ravensburg. Das EU-Recht verbiete gesundheitsbezogene Angaben grundsätzlich für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Akohol und ‚bekömmlich‘ sei eine solche. Damit würde eine Verbesserung des Gesundheitszustandes angedeutet, so der Richter.

Hintergrund: eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012, der damals entscheiden hatte, dass Winzer ihren Wein nicht bekömmlich nennen dürfen.