Der Verkauf seines alten Rennmotorrads im Jänner 2024 bringt einen Ex-Bike-Besitzer (37) aus Imst (T) jetzt ordentlich in Schieflage – statt 8.000 Euro einzunehmen, muss der 37-Jährige nach jahrelangem Rechtsstreit nun selbst fast 26.000 Euro blechen – "das ist absolut existenzbedrohend", beklagt er.
Der Grund: der Käufer des Bikes behauptete, der Tiroler hätte ihm alte Unfallschäden verschwiegen und klagte ein halbes Jahr nach dem Deal. "Das stimmt nicht. Ich habe dem Käufer explizit keine Gewährleistung gegeben und mündlich auf alle reparierten Schäden an der Verkleidung hingewiesen und ihm sogar den Mechaniker genannt, der die Arbeiten durchgeführt hatte", sagt der Verkäufer und wittert vielmehr eine miese Geld-Masche hinter der Klage – wir berichteten.
Denn: "Drei Wochen nach dem Kauf bot der Käufer mein Motorrad bereits wieder im Internet an – zu einem höheren Preis von 9.300 Euro ohne Unfallschäden". Brisant: Zuerst hatte der Käufer dem Verkäufer "gib mir halt bissl Geld" geschrieben. "Erst als ich das ablehnte, flatterte mir die Klage ins Haus."
Für ihn unverständlich: Jede Instanz gab dem Käufer recht. Der bekennende PS-Fan, der mit mit mehreren Motorrädern auf Social Media prahlt und vier Jahre in einer Spenglerei tätig war, sei als "fahrzeugtechnischer Laie" einem "Geschäftsirrtum" aufgesessen. Rückkauf plus Anwalts- und Gerichtskosten ergeben in Summe 25.800 Euro. "Ich weiß nicht, wie ich so viel Geld auf einmal aufbringen soll", verzweifelt der Verkäufer.
"Tatsächlich ist die Judikatur in Österreich sehr käuferfreundlich", erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Fälle wie der vorliegende wären keine Seltenheit. Der Experte empfiehlt dringend bei Privatdeals eine Kaufüberprüfung des Autofahrerclubs um 80 Euro "im Interesse des Verkäufers". Denn der habe in Österreich eben auch Aufklärungspflichten einzuhalten.
Ein weiterer "Gipfel der Ungerechtigkeit" für den verzweifelten Verkäufer: "Der Käufer hat dem Motorrad nach der Übergabe beim Transport selbst Schaden zugefügt. Dennoch wurde ich nun gerichtlich dazu verpflichtet, das Fahrzeug mit diesem zusätzlichen Schaden zurückzunehmen und den vollen Kaufpreis zu erstatten".