Ein Gebrauchtwagenverkauf in Niederösterreich sorgt für Wirbel – und endet vor Gericht. Eine junge Mutter berichtet von einem Fall, der frappierend an jenen Fall einer Wienerin erinnert, der vor wenigen Tagen für Aufruhr sorgte – "Heute" berichtete.
Am 13. Februar 2025 verkaufte die junge Mutter ihren Audi A3 aus dem Jahr 2016 über die Plattform "Willhaben" um 14.000 Euro. Aufgrund des Familienzuwachses brauchte sie schlichtweg ein größeres Fahrzeug.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ließ sie das Auto vor dem Verkauf umfassend überprüfen. Pickerl, Ankaufstest sowie ein vollständiges Service in einer Audi-Fachwerkstätte wurden durchgeführt – ohne Beanstandungen. Alle Unterlagen dazu sind laut der Verkäuferin vollständig dokumentiert und dem Käufer aus Niederösterreich bekannt gewesen.
Nur wenige Tage nach dem Verkauf meldete sich der Käufer – mit einer brisanten Behauptung: Die Kupplung der Automatik sei defekt. Die Verkäuferin reagierte über ihren Anwalt und ließ ausrichten, dass die Forderungen aus ihrer Sicht unbegründet seien. Der Käufer blieb jedoch hartnäckig – und verlangte die komplette Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Der Streit eskalierte schließlich und der Niederösterreicher zog vor Gericht. Dort legte er zwar einen Kostenvoranschlag über "4.000-5.000 Euro" für die angebliche Reparatur vor – durchgeführt wurde diese laut Martina jedoch nie.
Im Laufe des Verfahrens kam zudem ein überraschendes Detail ans Licht: Der Käufer hatte zwischenzeitlich selbst versucht, das Fahrzeug weiterzuverkaufen – ebenfalls über "Willhaben". Von den "schweren" Mängeln wie der defekten Kupplung war dabei aber keine Rede.
Noch ein Punkt sorgt bei Martina für Kopfschütteln: Ein Unfallschaden war im ursprünglichen Kaufvertrag klar festgehalten. Beim Weiterverkaufsversuch erwähnte der Käufer diesen jedoch nicht – der Audi wurde laut ihr als unfallfrei angeboten.
Der Niederösterreicher kaufte also den Audi mit einer transparenten Fahrzeughistorie, um diese dann vor Gericht infrage zu stellen und so im Nachgang Geld von der Verkäuferin zu verlangen. Gleichzeitig jedoch inserierte er den Audi auf "Willhaben" und verschwieg dabei die von ihm angeblich festgestellten schweren Mängel.
Für die frischgebackene Mutter wurde der Rechtsstreit zunehmend zur Belastung. Am Ende entschied sie sich für einen gerichtlichen Vergleich und zahlte dem Mann 1.500 Euro, um die Causa endlich abzuschließen.
Trotzdem bleibt bei ihr ein bitterer Beigeschmack. Martina ist überzeugt, dass hinter dem Vorgehen mehr steckt als nur ein gewöhnlicher Streitfall. Ihr Verdacht: eine gezielte Betrugsmasche rund um Gebrauchtwagenkäufe bei Privatpersonen.
Immerhin könne man so gleich doppelt abkassieren – nämlich einmal vor Gericht und ein weiteres Mal beim Wiederverkauf des "mangelhaften" Fahrzeugs. Die Rechnung dürfte in diesem Fall für den Herrn aufgegangen sein: Der Audi A3 mit knappen 124.000 Kilometern kostete den Mann 12.500 Euro. Er selbst inserierte das Auto anschließend um 16.250 Euro.