Gebrauchtwagen-Falle

Wienerin verkauft Audi – SIE soll jetzt 28.000 € zahlen

Eine Wienerin verkaufte ihren Audi A3 an einen jungen Mann. Der wollte das Auto nach einer Woche nicht mehr haben und klagte die junge Mutter.
Maxim Zdziarski
05.04.2026, 06:30
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Wer einen Gebrauchtwagen schon mal ge- oder verkauft hat, weiß, dass es dabei viele Punkte zu beachten gibt. Doch das, was Wienerin Julia gegenüber "Heute" erzählt, scheint unglaublich zu sein – ist für die 26-Jährige aber bittere Realität.

Im August 2024 war Julia hochschwanger. Aus diesem Grund wollte sie ihren geliebten Audi A3 Sportback mit rund 140.000 Kilometern verkaufen. Der Allrad-Audi hatte nur wenige Monate zuvor ein frisches ÖAMTC-Pickerl ohne Mängel bekommen. "Ich habe schlichtweg ein größeres Auto gebraucht", so die Wienerin im "Heute"-Talk.

Audi für 16.000 Euro verkauft

Ein Käufer aus Amstetten (NÖ) interessierte sich für den Audi. Auf Willhaben war das Fahrzeug um 18.500 Euro inseriert. Nach insgesamt drei Besichtigungen und ausgiebigen Probefahrten mit seinem Bruder, der sich selbst als Mechaniker ausgegeben hatte, entschieden sich die beiden Männer, das Auto um 16.000 Euro zu kaufen.

Julia bot mehrmals an, das Auto für einen Ankaufstest in einer unabhängigen Werkstatt wie dem ÖAMTC vorzuführen, um alles transparent zu gestalten. Das war dem Interessenten aber alles zu langwierig, er wollte das Auto stattdessen in der Werkstatt seines Vertrauens begutachten lassen, um sich die Kosten für den Ankaufstest zu sparen.

Weil seine Werkstatt mitten im August jedoch auf Betriebsurlaub war, verzichtete er auf eine Überprüfung. Julia hingegen machte klar, dass das Pickerl vor wenigen Monaten gemacht wurde, allerdings demnächst ein Ölservice anstehen würde. "Für den Käufer war das kein Problem, immerhin war sein Bruder ja 'Mechaniker'."

Neuer Besitzer wollte Auto nicht mehr

Nach rund einer Woche meldete sich der Amstettner wieder und forderte die Rückgabe des Audi. Laut ihm seien sicherheitsrelevante Mängel am Fahrzeug festgestellt worden, das Allradsystems sei defekt, der Motor verliere Öl und der Auspuff sei undicht. Ein fragwürdiger Kostenvoranschlag über etwa 7.500 Euro stand im Raum. "Die Werkstatt hat allerdings bestätigt, den Audi A3 nie auf der Hebebühne gehabt zu haben", erklärt Julia.

Da sie ihr Auto als Privatperson an eine Privatperson verkauft hatte und beim Kaufvertrag eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde, weigerte sie sich, den Audi zurückzunehmen. Wenig später flatterte bereits eine Klage ins Haus.

Seitdem kämpften beide Parteien vor Gericht um ihr Recht. Für die 26-Jährige, die gerade Mutter geworden ist, eine extreme Belastung. "Besonders belastend war für mich die Situation, da ich zum Zeitpunkt des Verkaufs hochschwanger war und das Fahrzeug nachweislich verkehrs- und betriebssicher war. Mehrere Fachleute konnten dies bestätigen", so Julia weiter.  Doch das alles nützte ihr am Ende nichts.

Wienerin soll 28.000 Euro bezahlen

Nun kam es zu einem nicht rechtskräftigen Urteil: Laut dem Richter müsse Julia das Auto zurückkaufen, inklusive 4 Prozent Zinsen. Zudem müsse sie die Prozesskosten übernehmen – in Summe also rund 28.000 Euro. Für die Wienerin eine Hiobsbotschaft.

"Der neue Besitzer führte nach dem Kauf einen Ölwechsel durch, tausche einen Bremssattel und forderte danach die Rückgabe des Autos? Da stimmt doch was nicht", ärgert sich die Wienerin. Zudem habe ein Sachverständiger festgestellt, dass das Allradsystem intakt sei. Die 26-Jährige pocht weiterhin auf ihr Recht und geht mit ihrem Anwalt in die nächste Instanz. Das letzte Wort ist in dieser Causa noch nicht gesprochen.

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