Life

Bindestrich für alle Doppelnamen

Heute Redaktion
Teilen

Ein gleichgeschlechtliches Paar, das im Rahmen einer Eingetragenen Partnerschaft einen Doppelnamen wählt, hat in Zukunft Anspruch darauf, dass zwischen den beiden Namen ein Bindestrich gesetzt wird, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH).

Ein gleichgeschlechtliches Paar, das im Rahmen einer Eingetragenen Partnerschaft einen Doppelnamen wählt, hat in Zukunft Anspruch darauf, dass zwischen den beiden Namen ein Bindestrich gesetzt wird, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH).

Bisher waren nur Doppelnamen von Ehepartnern mit Bindestrich zu schreiben. In der entsprechenden Beschwerde wurde argumentiert, die bisherige Handhabung sei diskriminierend, denn der Träger eines solchen Namens werde durch den fehlenden Bindestrich automatisch als homosexuell geoutet.

Der VfGH hat nun entschieden, dass auch im Fall von eingetragenen Partnern der Doppelname "unter Setzung eines Bindestrichs zwischen den beiden Namen zu bilden und zu führen" ist. Nur so sei das Gesetz zu lesen und von den Behörden anzuwenden. Andernfalls käme es zu einer unzulässigen Diskriminierung.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zeigte sich erfreut über die Entscheidung, betonte jedoch, dass auf dem Weg zu einer wirklichen Gleichstellung für homosexuelle Paare "noch ein paar Schritte" fehlen würden. Dazu gehöre auch, dass man über Adoption spreche und über künstliche Befruchtung für lesbische Paare

;