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Vater darf Impfstoff für kranken Sohn nicht aussuchen

Eine Wiener Familie möchte zusammen mit ihrem Sohn, der Risikopatient ist, gegen das Coronavirus geimpft werden. Ob das möglich sein wird, ist unklar.

Rhea Schlager
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Ein Wiener erhebt schwere Vorwürfe.
Ein Wiener erhebt schwere Vorwürfe.
Frank Hoermann / dpa Picture Alliance / picturedesk.com/Leserreporter

Das Coronavirus bestimmt momentan das Leben der gesamten Weltbevölkerung. Deshalb hoffen viele Österreicher, mit der Covid-19-Impfung wieder ein normales Leben führen zu können. Für den 66-jährigen Rudolf W. und seine Familie stellt die Impfung allerdings einen großen organisatorischen Aufwand dar, da sein 26-jähriger Sohn Thomas W. körperlich behindert ist. Er kann den Termin nämlich nicht alleine wahrnehmen und braucht eine Begleitperson. Sein Vater würde sich wünschen, dass sich dann gleich die gesamte Familie impfen lassen kann.

Keine Kategorie für Behinderte

"Meine Familie und ich würden uns gerne impfen lassen", erklärt der Wiener. "Aber dieses ewige Hin und Her mit dem Lockdown und die ungewissen Ausführungen mancher Regeln sorgen dafür, dass ich mich einfach nicht mehr auskenne. Und ich scheine nicht der Einzige zu sein."

Das Problem soll nämlich schon bei der Voranmeldung für die Impfungen begonnen haben: Obwohl Thomas W. zu 70 Prozent behindert ist und damit zu den Risikopatienten zählt, soll es in den auszuwählenden Kategorien keinen Punkt für beeinträchtigte Personen geben.

Wunsch bei Terminvereinbarung äußern

Um sicherzugehen, dass sowohl Rudolf W., als auch seine 61-jährige Frau und sein kranker Sohn erfolgreich registriert wurden, rief er bei der Corona-Hotline an. "Mir wurde bestätigt, dass wir alle drei angemeldet sind. Allerdings konnte mir am anderen Ende des Telefons niemand sagen, ob ein Termin für uns alle drei gleichzeitig möglich wäre und ob wir uns die Impfstoffe selbst aussuchen können." Der 66-Jährige wurde im Zuge des Telefonats mit der Corona-Hotline gebeten, die besagten Wünsche beim Termin-Anruf zu klären. 

Impfstoff kann nicht ausgesucht werden

Laut einem Pressesprecher des Gesundheitsministeriums werden die Impfstoffe aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften in unterschiedlichen Settings angeboten. "Es wird voraussichtlich logistisch schwierig werden, einen Impfstoff, der bei ca. -70°C gelagert werden muss, im niedergelassenen Bereich flächendeckend anzubieten."

Bei den Präparaten, die bei Kühlschranktemperaturen gelagert werden, sei das eine völlig andere Situation. Weiters werde das Angebot auch davon abhängen, in welchen Mengen die einzelnen Impfstoffe verfügbar sein werden, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Kein Qualitätsunterschied bei Impfstoffen

"Zudem werden die verschiedenen Präparate zu unterschiedlichen Zeiten auf den Markt kommen, so dass eine freie Wahl auch aufgrund der jeweiligen Verfügbarkeit nicht möglich sein wird, ähnlich, wie wir das von den saisonalen Grippeimpfstoffen kennen", heißt es seitens des Gesundheitsministeriums.

Ein wichtiger Punkt sei auch, dass nicht jeder Impfstoff für jede Person gleich gut geeignet sein wird. Daher werde es unterschiedliche Indikationen und Zielgruppen geben. "Nach dem derzeitigen Wissensstand gibt es hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit keinen Anlass, einen Qualitätsunterschied zwischen den Impfstoffen anzunehmen", erklärt ein Pressesprecher des Gesundheitsministeriums abschließend. 

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