Life

Bis 40.000 Strafe für verbotene Souvenirs

Heute Redaktion
Teilen

Das Washingtoner Artenschutzabkommen "CITES" schützt mehr als 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten. Der ÖAMTC warnte in diesem Zusammenhang Urlauber davor, im Ausland Produkte von diesen gefährdeten Spezies als Souvenir zu erstehen. Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können laut dem Automobilklub die Folge der illegalen Einfuhr sein.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen "CITES" schützt mehr als 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten. Der ÖAMTC warnte in diesem Zusammenhang Urlauber davor, im Ausland Produkte von diesen gefährdeten Spezies als Souvenir zu erstehen. Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können laut dem Automobilklub die Folge der illegalen Einfuhr sein.

"Für die Mitnahme in die EU sind eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Lebensministeriums notwendig", warnte die ÖAMTC-Touristikerin Livia Gmoser in einer Aussendung am Freitag. Das betrifft nicht nur die Tiere und Pflanzen selbst, sondern auch alle Erzeugnisse, die aus ihnen hergestellt werden: "Auch Schnitzereien aus Elefanten-Stoßzähnen, Nashorn-Hörnern oder Walknochen sollten keinesfalls gekauft werden."

Prinzipiell sollten Einkäufe jeder Art durch Rechnungen belegt werden können, sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt.

Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern dürfen nämlich nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro von Flugreisenden bzw. 300 Euro von allen anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine einheitliche Höchstgrenze von 150 Euro.