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Nun bis zu 1.000 € Strafe für gestohlene Einkaufswag...

Heute Redaktion
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Ein illegal abgestelltes Einkaufswagerl kann teuer werden.
Ein illegal abgestelltes Einkaufswagerl kann teuer werden.
Bild: Leserreporter

Im vergangenen Jahr wurden 20.515 illegal abgestellte Einkaufswagen von der MA 48 eingesammelt. Für "Wiederholungstäter" drohen empfindliche Strafen.

Das Stehenlassen von Sperrmüll – und dazu zählen auch Einkaufswagerl aus dem Supermarkt, die mit vor die eigene Türe genommen werden – kann teuer werden. Im Vorjahr gab es in Sachen illegaler Einkaufswagerl 29 Ermahnungen, 70 Organmandate und 42 Anzeigen. Die Anzeigen wurden ausgestellt, wenn die Person nicht einsichtig war, das Organmandat (50 Euro) nicht gleich bezahlt wurde oder es sich um einen "Wiederholungstäter" gehandelt hat. Die Strafe kann allerdings bis 1.000 Euro gehen.

Das Problem: Oft werden die Wagerl nicht nur für den Transport der Waren nach Hause benutzt, sondern später auch als Mistkübel zweckentfremdet. Bei Wind können sie zudem in geparkte Autos krachen. Im Vorjahr mussten immerhin 20.515 illegal abgestellte Einkaufswagerl von der MA 48 eingesammelt werden. Und auch, wenn die Zahl im Vergleich zu 2007 um acht Prozent abgenommen hat, mussten seither über 250.000 Stück von der Straße geholt werden.

Auch Liegenlassen von Hundekot kann teuer werden

Die MA 48 appelliert daher an alle, das Wagerl im Geschäft zu lassen oder gleich wieder zurückzubringen. Wie "Heute" berichtete, benötigt die MA 48 gerade in Zeiten wie diesen jede Unterstützung und bittet, sich an die Sauberkeits-Spielregeln zu halten: "Danke an alle, die sich so vorbildlich an diese halten, gemeinsam halten wir unsere Stadt auch in diesen herausfordernden Zeiten sauber", so Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ).

Auch für andere Abfall-Sünden drohen hohe Strafen: Bei Liegenlassen von Hundekot kann eine Höchststrafe von 1.000 Euro verhängt werden. Wer beim Autofahren eine Zigarette aus dem Fenster wirft, muss mit einer Strafe von maximal 726 Euro rechnen. Achtung auch bei der Mülltrennung: Falsch entsorgte Kartons, Flaschen oder andere Verpackungen können eine empfindliche Verwaltungsstrafe von bis zu 3.500 Euro setzen – allerdings nur bei nachgewiesenem Vorsatz.