Inmitten der anhaltenden Teuerung gibt es kaum Entspannung für Haushalte – im Gegenteil: Die Inflation zieht wieder an! Im Februar lag die Preissteigerung bei 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders Familien bekommen die Preiserhöhungen zu spüren.
Der Wegfall der Strompreisbremse sowie die kräftige Erhöhung der Netzgebühren haben die Kosten für Energie aus der Steckdose im Jahresabstand um 36 Prozent explodieren lassen. Deshalb bieten immer mehr Bundesländer individuelle Heizkostenzuschüsse an, um Haushalte bei den steigenden Energiekosten unter die Arme zu greifen. "Heute" hat die Details.
Schnell beantragen! Wer in Niederösterreich wohnt und ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.150 Euro (brutto: 1.217 Euro) hat, kann nur noch bis Montag (31. März) den NÖ Heizkostenzuschuss von 150 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niederösterreich besteht.
Der Antrag muss auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes gestellt werden. Laut Land Niederösterreich auf "Heute"-Anfrage, soll der Heizkostenzuschuss im Herbst für die neue Periode beschlossen werden.
Auch in Kärnten wird die Zeit knapp. Noch bis Montag (31. März) und je nach Einkommenshöhe kann man zwischen zwei Varianten des Heizkostenzuschusses wählen: 180 Euro für Alleinstehende mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1.270 Euro oder Zwei-Personen-Haushalte bis 1.840 Euro. 110 Euro für Alleinstehende mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1.510 Euro oder Zwei-Personen-Haushalte bis 2.080 Euro.
Für jede weitere Person im Haushalt gibt es einen Zuschlag von 360 Euro. Anträge können bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden.
Danach erfolgt die Umstellung auf die neue Wohnbeihilfe. Erstmals können auch Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen Unterstützung für Betriebskosten beantragen. Die neue Wohnbeihilfe beträgt maximal 500 Euro pro Monat, die Betriebskostenunterstützung bis zu 192,30 Euro.
Seit 17. März gibt es für rund 130.000 Wiener eine neue finanzielle Unterstützung: Die Wien Energie zahlt einen 100-Euro-Ausgleichsbonus aus. Anspruch darauf haben Personen, die von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind – also Menschen mit geringem Einkommen oder in schwierigen Lebenslagen. Der Bonus soll helfen, die Mehrkosten nach dem Wegfall der Strompreisbremse abzufedern.
Die Beantragung ist online auf der Website der Wien Energie oder persönlich in den Servicezentren Spittelau, Erdberg und Guntramsdorf möglich.
Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreisdeckels werden die Netto-Haushaltseinkommen (max. 63.000 Euro) und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt. Die Förderhöhe beträgt mindestens 50 Euro und maximal 2.000 Euro. Die Antragstellung kann bis 31. Dezember online erfolgen.
Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen auszugleichen, werden Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 250 Euro unterstützt. Anspruch darauf haben Personen, die in Salzburg ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben und deren Netto-Einkommen unter 1.392 Euro liegt.
Für Verheiratete oder Menschen, die mit Partnerin oder Partner in einem Haushalt zusammenleben, erhöht sich die Einkommensgrenze auf 1.820 Euro. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich der Betrag um jeweils weitere 385 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 621 Euro. Die Antragsfrist läuft bis 30. September.
In beiden Bundesländern ist die Frist für den Heizkostenzuschuss bereits ausgelaufen. Ob es 2025 eine Neuauflage gibt, ist derzeit noch unklar.