Ob Mietwagen vor Ort oder Eigenanreise: Mit Beginn der Sommerreisezeit lohnt sich für Reisende ein genauer Blick auf die Verkehrsregeln des Reiselands. Im Ausland gelten nämlich oft andere Vorschriften, die sich von der heimischen Straßenverkehrsordnung unterscheiden. Der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars zeigt in einer Aussendung neun der wohl überraschendsten Verkehrsregeln in Europa, die Reisende beachten sollten, um keinen Strafzettel als Souvenir mitzubringen.
Denn Flipflops am Steuer, der Arm aus dem Autofenster, das zu laute Schließen eines Kofferraumdeckels oder eine Pfütze am Straßenrand können sonst schnell teuer werden.
Am Zebrastreifen gelten in dem skandinavischen Land andere Regeln, als viele Reisende es gewohnt sind. Autofahrerinnen und Autofahrer halten nicht automatisch an, wenn Personen noch am Straßenrand vor dem Überweg stehen.
Pflicht besteht erst, sobald diese die Straße bereits betreten haben. Trotzdem gilt natürlich: Sicherheit geht vor. Mit dem Mietwagen gilt deshalb: vorausschauend bremsen und im Zweifel stehen bleiben.
Eine kuriose Pflicht betrifft Reisende auf Frankreichs Straßen: Ein unbenutzter Alkohol-Schnelltester sollte im Fahrzeug mitgeführt werden. Wer bei einer Verkehrskontrolle keinen Tester vorweisen kann, zahlt derzeit jedoch noch kein Bußgeld.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer bleibt die Regel trotzdem gut zu wissen – denn sie zeigt, dass auch scheinbar ungewöhnliche Vorschriften im Ausland Teil der Verkehrsregeln sind.
Auf griechischen Straßen sollten Autofahrerinnen und Autofahrer das Handy besser liegen lassen. Die Nutzung des Smartphones während der Fahrt kann ein Bußgeld von 350 Euro nach sich ziehen – zusätzlich droht der Entzug des Führerscheins für 30 Tage. Empfohlen wird eine rasche Abführung der Strafzahlung: Wer die verhängte Geldbuße nicht innerhalb von zehn Tagen begleicht, riskiert eine Verdopplung der Summe.
Beim Thema Alkohol gelten ebenfalls strenge Regeln. Die gesetzliche Promillegrenze liegt wie in Deutschland bei 0,5. Nach Alkoholkonsum sollten Fahrerinnen und Fahrer daher ausschließlich auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Bei Alkoholverstößen können Fahrverbote von bis zu zehn Jahren folgen.
Besonders rücksichtsvoll fahren heißt es auf nassen Straßen im Vereinigten Königreich. Wer mit dem Auto durch eine Pfütze fährt und dabei Passantinnen und Passanten nass spritzt, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
Was zunächst wie ein Missgeschick aussieht, kann schnell als rücksichtsloses Verhalten gelten. Je nach Fall können dafür bis zu 6.000 Euro fällig werden. Deshalb gilt bei Regen: Tempo reduzieren und ausreichend Abstand zum Gehweg halten.
Der Stiefel Europas greift bei Alkohol am Steuer besonders streng durch. Zeigt ein polizeilicher Alkoholtest mehr als 1,5 Promille, riskieren Fahrerinnen und Fahrer hohe Strafen. Je nach Fall drohen mehrere tausend Euro Bußgeld, eine Haftstrafe sowie die Beschlagnahmung und anschließende Zwangsversteigerung des Fahrzeugs.
Auch Tempoverstöße können schnell zur Kostenfalle werden: Zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr erhöhen sich bestimmte Strafzahlungen um ein Drittel.
Bußgelder vor Ort sollten Reisende in Portugal nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei verweigerter Zahlung erlaubt es der Gesetzgeber den Behörden, das Fahrzeug zu beschlagnahmen.
Aus einem vermeintlich harmlosen Zahlungsaufschub kann so schnell ein echtes Reiseproblem entstehen – besonders, wenn die Weiterfahrt mit dem Mietwagen plötzlich nicht mehr möglich ist. Daher gilt: Auch wenn ein Bußgeld im Urlaub ärgerlich ist, hat Nichtzahlen in Portugal deutlich unangenehmere Folgen.
Beim Thema Tempo versteht die Schweiz wenig Spaß. Wer in einer Tempo-30-Zone mehr als 70 Kilometer pro Stunde fährt, riskiert harte Konsequenzen – bis hin zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr.
Ähnlich streng gehen die Behörden gegen Fahrerinnen und Fahrer vor, die mehr als 80 Kilometer pro Stunde über der erlaubten Geschwindigkeit liegen. Auch bei Geldstrafen greift die Schweiz oft hart durch. Etwas kurioser, aber ebenfalls gut zu wissen: Zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr sollten Reisende Autotür, Motorhaube oder Kofferraumdeckel lieber leise schließen. Unnötiger Lärm in der Nacht kann auch hier Ärger nach sich ziehen.
Nach einem Tag am Strand geht es oft mit Flipflops zurück ans Steuer – bequem, aber in Spanien unter Umständen teuer. Zwar verbietet das Gesetz das Fahren mit Flipflops nicht ausdrücklich, die Polizei kann es jedoch als Verkehrsgefährdung einstufen. In diesem Fall drohen bis zu 80 Euro Bußgeld. Ebenfalls skurril: Arm oder Hand aus dem Autofenster können rund 80 bis 100 Euro Strafe kosten.
Auch ein zu schmutziges Auto zieht mitunter empfindliche Bußgelder nach sich, etwa wenn die Windschutzscheibe die Sicht beeinträchtigt oder das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist. Dann werden bis zu 200 Euro fällig. Ein wertvoller Tipp für alle, die aus Spanien einen Bußgeldbescheid als Souvenir mitbringen: Wer innerhalb von 20 Tagen zahlt, erhält 50 Prozent Nachlass.
Für Tempoverstöße braucht es nicht immer einen Blitzer. In Österreich können Polizistinnen und Polizisten unter bestimmten Umständen eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch mit dem "geschulten Amtsauge" feststellen. Konkret heißt das: Beamtinnen und Beamte dürfen eine Überschreitung von bis zu 30 Kilometer pro Stunde mit bloßem Auge erkennen und entsprechend ahnden. Für Reisende gilt daher: Auch ohne sichtbaren Blitzer lohnt es sich, den Fuß vom Gas zu nehmen.