Klimaaktivistin Anja Windl alias "Klima-Shakira" ist am Donnerstag (16.7.) am Landesgericht Klagenfurt zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die 29-Jährige musste sich wegen Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung verantworten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auslöser war ein Instagram-Posting Anfang 2025. Windl soll ein Video verbreitet haben, das die Beschmierung der ÖVP-Zentrale in Wien mit Hundekot und Schimpfwörtern zeigte. Dazu schrieb sie laut Anklage: "Bitte nachahmen." Mehr als 35.000 Menschen folgen der Aktivistin auf Instagram.
Vor Gericht bekannte sich Windl grundsätzlich schuldig, übte aber laut kaernten.orf.at Kritik: "Ich fühle mich schuldig in dem Sinne, wie der Rechtsstaat in der Form gerade funktioniert", meinte sie. Der Richter teilte daraufhin klar, dass er keine politische Diskussion führen werde, sondern nur die strafrechtliche Frage beurteile.
Auf die Frage, ob sie die Tathandlung bestreite, antwortete Windl mit Nein. Auch legaler Protest wäre möglich gewesen, meinte der Richter. Die Aktivistin entgegnete, diese Mittel seien ihrer Ansicht nach ausgeschöpft gewesen. Ziviler Ungehorsam stelle für sie ein "wichtiges Korrektiv "dar. Gleichzeitig betonte sie, stets Teil einer gewaltfreien Bewegung gewesen zu sein.
Noch vor der Urteilsverkündung hatte Windl erklärt: "Ich weiß, dass ich verurteilt werde, das wird aber historisch nicht gut altern." Sie erbat nach dem Urteil drei Tage Bedenkzeit. Auch die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.
In der Urteilsbegründung hielt der Richter in Klagenfurt fest, dass Aufrufe zu Straftaten in einem Rechtsstaat sanktioniert werden müssten. Windl war bereits in der Vergangenheit wegen Klima-Protesten mit der Justiz in Konflikt geraten. Unter anderem wurde sie wegen einer Blockade der Südautobahn in Niederösterreich bereits zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Unschuldsvermutung gilt.