Ein blinder Student aus Südtirol wurde Opfer eines mutmaßlichen Identitätsmissbrauchs. Ohne sein Wissen wurde während seines Studiums in St. Pölten ein Gewerbe auf seinen Namen angemeldet. Jahre später flatterte ihm deswegen eine Gehaltspfändung über rund 1.600 Euro ins Haus.
Das freie Gewerbe für Häkel-, Stick-, Strick- und Wirkwaren wurde im November 2020 online registriert. Für die Anmeldung reichten laut den vorliegenden Informationen persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und E-Mail-Adresse aus. Eine qualifizierte elektronische Signatur war nicht notwendig.
Die Stadt St. Pölten erklärte, dass die Angaben im Zuge des Verfahrens mit mehreren Registern abgeglichen worden seien. Da keine Ausschlussgründe festgestellt wurden, wurde das Gewerbe freigeschaltet. Fehlende Dokumente hätten später nachgereicht werden sollen.
Erst Jahre danach wurde der Betroffene mit den finanziellen Folgen konfrontiert. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) verlangte rückwirkend Beiträge für den Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021. Die Forderung wurde schließlich per Gehaltspfändung eingetrieben.
Der Student weist jede Verantwortung zurück. Er betont, das Gewerbe niemals angemeldet oder ausgeübt zu haben. Zudem sei er aufgrund seiner Blindheit gar nicht in der Lage, die angegebenen Handarbeiten auszuführen.
Nach Bekanntwerden des Falls wurde Anzeige erstattet. Die Polizei ermittelte, ehe das Gewerbe schließlich mit Mai 2025 gelöscht wurde. Als Grund wurden unter anderem die Nichtausübung des Gewerbes und offene Kammerumlagen genannt.
In der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" sorgte der Fall für Diskussionen. Gemeinsam mit Volksanwalt Christoph Luisser wurde über mögliche Schwachstellen bei digitalen Verwaltungsverfahren gesprochen. Besonders die Frage nach ausreichenden Identitätskontrollen rückte in den Fokus.
Kritik gibt es vor allem an den Sicherheitsstandards bei Online-Gewerbeanmeldungen. Seit 1. Jänner 2026 können bestimmte Gewerbe vollständig elektronisch über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) angemeldet werden – ohne direkten Kontakt zu einem Sachbearbeiter. Experten warnen dabei vor Missbrauchsgefahr.
Die Stadt St. Pölten betont hingegen, dass die Anmeldung nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben erfolgt sei. Gleichzeitig kündigte die Behörde an, den Fall rückabzuwickeln und die eingezogenen Beträge zurückzuzahlen. Politisch sorgt der Fall weiterhin für heftige Debatten.
"Danke an unseren Volksanwalt Christoph Luisser! Ohne seinen großartigen Einsatz hätte ein blinder Mann die soziale Kälte der SPÖ mit voller Härte zu spüren bekommen", kommentiert FPÖ St. Pölten Gemeinderat und Landesrat Martin Antauer nun das "Happy End" nach einem jahrelangen Spießrutenlauf eines blinden St. Pöltner Studenten, auf den ein Gewerbe für Häkel-, Stick-, Strick- und Wirkwaren angemeldet worden war.
Und: "Von der Stadt Sankt Pölten oder von Bürgermeister Stadler kam nicht einmal eine Entschuldigung. Bei der SPÖ haben offensichtlich teure Prestige- und Klimaprojekte Vorrang vor den Sorgen und Nöten unserer Landsleute", schüttelt Martin Antauer den Kopf.