Ein junger Mann aus Südtirol studierte zwischen 2019 und 2021 an der Fachhochschule St. Pölten und lebte währenddessen in einem Studentenwohnheim. Im November 2020 wurde unter seinem Namen und ohne sein Wissen ein freies Gewerbe für Häkel-, Stick-, Strick- und Wirkwaren angemeldet. Nach den vorliegenden Informationen genügte für die Anmeldung die Angabe von Name, Geburtsdatum, Adresse sowie einer gültigen E-Mail-Adresse. Eine qualifizierte elektronische Signatur war nicht erforderlich.
Laut Magistrat der Stadt St. Pölten erfolgte im Zuge des Anmeldeverfahrens ein Abgleich mit dem Zentralen Melderegister sowie mit Strafregister, Ediktsdatei und Finanzstrafregister. Da keine Gewerbeausschlussgründe festgestellt wurden, wurde das Gewerbe freigeschaltet. Bestätigt wurde außerdem, dass fehlende Unterlagen – darunter Identitätsnachweis und weitere Dokumente – laut Formular nachgereicht werden sollten. Danach wurde es dann richtig skurril, wie es in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" am Samstag hieß.
Erst Jahre später wurde der Betroffene nämlich mit den Folgen konfrontiert. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) forderte rückwirkend Beiträge für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 ein. Insgesamt ging es um rund 1.600 Euro. Die Forderung wurde in Form einer Gehaltspfändung geltend gemacht. Der Student bestreitet allerdings, das Gewerbe jemals angemeldet oder ausgeübt zu haben. Er ist blind und nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die im Gewerbeschein angeführten Handarbeiten überhaupt auszuführen.
Nach Bekanntwerden des Falls erstattete er Anzeige. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurde das Gewerbe mit 21. Mai 2025 gelöscht. Als Begründung wurde angegeben, dass es in den vergangenen drei Jahren nicht ausgeübt worden sei und der Gewerbeinhaber mit der Entrichtung der Wirtschaftskammerumlage länger als drei Jahre im Rückstand gewesen sei. Eine sofortige Löschung nach Bekanntwerden des mutmaßlichen Missbrauchs erfolgte demnach nicht, wurde der Fall in der Sendung gemeinsam mit Volksanwalt Christoph Luisser (FPÖ) aufgearbeitet.
Seitens der zuständigen Behörde wurde argumentiert, dass zunächst geprüft werden müsse, ob das Gewerbe nicht doch ausgeübt worden sei. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf. Seit 1. Jänner 2026 erlaubt die Gewerbeordnung 1994, dass bestimmte Gewerbeanmeldungen ausschließlich durch elektronische Eintragung in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) erfolgen können – ohne direkte Mitwirkung eines Sachbearbeiters. Kritiker sehen eine mögliche Missbrauchsgefahr, wenn Identitätsprüfungen nicht ausreichend abgesichert sind.
In der Sendung "Bürgeranwalt" wurde der Fall öffentlich diskutiert. Dabei ging es nicht nur um die konkrete Verantwortung der beteiligten Stellen, sondern auch um die generelle Ausgestaltung digitaler Verwaltungsverfahren. Immerhin: Die Behörde will den Fall nun rückabwickeln und die kassierten Beträge zurücküberweisen.
Politisch aufgegriffen wird der Fall von FPÖ-Gemeinderat und Landesrat Martin Antauer. Er äußert scharfe Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung: "Also entweder hat Stadler seinen Laden nicht im Griff oder er ließ einen Blinden im Regen stehen", richtet er dem St. Pöltner SPÖ-Bürgermeister Matthias Stadler aus.
Von Seiten der Stadt wurde indes im Zusammenhang mit dem Verfahren betont, dass die Gewerbeanmeldung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt sei und die Abläufe den vorgesehenen Prüfmechanismen entsprochen hätten. Im Zentrum steht nun die Frage, wie digitale Verwaltungsprozesse so gestaltet werden können, dass sie einerseits niederschwellig bleiben, andererseits aber ausreichend Schutz vor Identitätsmissbrauch bieten. Die Diskussion darüber dürfte mit dem Auftritt bei "Bürgeranwalt" nicht abgeschlossen sein.