Internetbetrug unter missbräuchlicher Datenverwendung und terroristische Straftaten in sozialen Netzwerken sind für die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt "Themen, die uns viel beschäftigt haben". Behördenleiterin Barbara Haider sprach am Donnerstag einerseits von einer "etablierten Kriminalitätsform", die "enorm zugenommen" (Internetbetrug) habe, andererseits von "weit überwiegend" männlichen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen (terroristische Straftaten).
Weil Angriffe im Internet meist aus Ländern gesetzt würden, bei denen effektive Rechtshilfe nicht zu erwarten sei, könne in den wenigsten Fällen mit einer Wiedergutmachung des Schadens gerechnet werden, so Haider in einem Pressegespräch. Sie appellierte daher, präventive Maßnahmen beim Schutz der im Geschäftsverkehr im Internet verwendeten Daten zu setzen.
"Fester Bestandteil der Arbeit" der Wiener Neustädter bereits seit mehreren Jahren seien Anzeigen gegen Jugendliche und junge Erwachsene nach Paragraf 278b ff StGB. Sachverhalte würden oft den Vorwurf der Beteiligung an terroristischen Vereinigungen islamistischer Prägung durch Versenden propagandistischer Bild- und Videodateien an Freunde und Bekannte enthalten. Die meisten Beschuldigten hätten Migrationshintergrund, immer öfter würden sich jedoch auch junge Menschen ohne selbigen für islamistische Terrorpropaganda interessieren, sagte Haider. Die Abgrenzung zwischen noch zulässigen Inhalten und kriminellen Botschaften gestalte sich für viele junge Konsumenten oft schwierig. Eine kritische Auseinandersetzung und genaue Prüfung von Inhalten, die weiter versendet oder in eigenen Texten propagiert werden sollen, sei demnach "notwendig".
Erster Staatsanwalt Erich Habitzl erläuterte, dass die Planstellen bei der Wiener Neustädter Anklagebehörde "voll besetzt" seien. Allerdings sei die mit hohem zusätzlichem Manipulationsaufwand verbundene Gesetzesänderung im Bereich der Datenbeschlagnahme und -auswertung ohne die im Sommer 2024 ursprünglich vorgesehene Aufstockung von Planstellen vorgenommen worden. Bundesweit hätten es 28 sein sollen, ergänzte Haider.
Staatsanwalt Markus Bauer hielt fest, dass die Anzahl der Verfahren im vergangenen Jahr insgesamt zugenommen habe. Bei den in die Zuständigkeit des Landesgerichts Wiener Neustadt fallenden Straftaten seien es 4.268 und somit um 212 mehr als 2024 (4.056) gewesen. Gestiegen sei auch der Ermittlungsaufwand. So seien 77 europäische Haftbefehle (2024: 58) ausgestellt, 306 Hausdurchsuchungen (2024: 234) und 303 Festnahmen (255) angeordnet worden. Von 4.268 Verfahren gegen bekannte Täter seien 4.205 zum Abschluss gebracht worden.
Im laufenden Geschäftsjahr werde keine Verringerung des Arbeitsanfalls erwartet. Habitzl begründete das mit teils komplexen Ermittlungen im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen wegen der Wirtschaftslage und damit, dass einkommensschwache Schichten aufgrund des Inflationsdrucks dazu neigen würden, Vermögensdelikte zu begehen.