Österreich

Blinder Terrorist (33) bekommt nur 3 Jahre und 6 Monate

Adam S. musste am Mittwoch erneut wegen Mordversuchs und Mitgliedschaft in einer Terror-Gruppe vor Gericht. Der blinde Tschetschene muss nun in Haft.

Christian Tomsits
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Der blinde Terrorist im großen Schwurgerichtssaal.
Der blinde Terrorist im großen Schwurgerichtssaal.
Sabine Hertel

Im Sommer schlug der Prozess um den mutmaßlichen Terroristen hohe Wellen in Wien, "Heute", berichtete. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde musste der Fall am Mittwoch neu ausgerollt werden. An der Schwere der Vorwürfe gegen den 33-Jährigen änderte das wenig: Adam S. soll sich direkt nach der Pflichtschule im Jahr 2008 der Organisation "Emirat Kaukasus" angeschlossen haben. Seit 2007 bekennt sich die islamische Terror-Gruppierung zu mehr als 900 Anschlägen mit rund 900 Toten und 1.500 Verletzten, schwor auch dem IS die Treue.

Angeklagter kämpfte im Kaukasus

Bis 2013 soll der Angeklagte im Untergrund in den Wäldern des Nordkaukasus gelebt und immer wieder mit seiner Kalaschnikow auf Russen gefeuert haben. Bei einer Detonation eines Sprengsatzes am 7. September 2013  verlor er mehrere Finger, sein Augenlicht und große Teile seines Hörvermögens. Nach dieser schweren Verletzung kam der Teschetschene über Umwege 2017 illegal nach Österreich zurück. Der Angeklagte sah sich als Widerstandskämpfer. Ob er Menschen getötet habe, wollte oder konnte er dem Richter nicht sagen. 

Astrid Wagner übernahm Verteidigung

Großer Erfolg für die Star-Anwältin Astrid Wagner
Großer Erfolg für die Star-Anwältin Astrid Wagner
Sabine Hertel

Nach dem plötzlichen Tod des bekannten Straf-Verteidigers Wolfgang Blaschitz im November übernahm Star-Anwältin Astrid Wagner den Fall: "Der Mordvorwurf konnte eindeutig widerlegt werden. Die Geschworenen beurteilten seine Schüsse auch nicht als Mordversuch, sondern nur als Notwehr." Das Urteil fiel somit auch niedriger aus, als noch in erster Instanz: Denn übrig blieb am Ende nur die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation. Somit kommt der Tschetschene trotz Schuldspruchs nach drei Jahren und sechs Monaten bereits wieder frei. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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