Als "Heute" über den Entwurf der 35. StVO-Novelle von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) berichtete, gingen plötzlich die Wogen hoch. Darin enthalten: Ampeln, die zum Ende ihrer Grünphase nicht blinken.
Harte Kritik kam von den Freiheitlichen. Generalsekretär und Verkehrssprecher Christian Hafenecker bezeichnete die Grünen-Ministerin deswegen gar als "große Gefahr für die Verkehrssicherheit". "Das plötzliche Umschalten wird zu plötzlichen Vollbremsungen führen, wodurch Auffahrunfälle regelrecht aktiv produziert werden. Das kann Frau Gewessler doch nicht wirklich ernst meinen?", polterte er.
Doch meint sie und das wird es nicht, wie Verkehrsministerium und ASFINAG gegenüber "Heute" bekräftigen. Denn: die neuen Ampeln ohne Grünblinkphasen sollen weder großflächig eingesetzt werden, noch sollen die bisher gewohnten Lichtsignale an herkömmlichen Kreuzungen ersetzt werden. Es handelt sich dabei um sogenannte Zuflussregelungsanlagen, deren Einsatzgebiet engstens begrenzt ist.
"Die StVO-Novelle soll eine neue Zuflussregelung für Autobahnen zur Vermeidung von Stau möglich machen", erklärt das Klimaschutzministerium auf "Heute"-Anfrage und stellt ein für allemal klar: "Für diese speziellen Fälle soll nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden – eine Auswirkung auf gewöhnliche Ampeln hat diese Änderung nicht." Das System werde nur dort in Frage kommen, wo die zuständige Verkehrsbehörde zusammen mit dem Straßenerhalter – insbesondere der ASFINAG – besondere Stausituationen verhindern wolle und auch dazu bereit sei, die nicht ganz billige dahinterliegende Technik zu beschaffen.
"Die Änderung der StVO ermöglicht auch in Österreich den Einsatz einer Zuflussregelung zur Erhöhung des Verkehrsflusses auf den Autobahnen. Die Möglichkeiten derartiger Zuflussregelungen sind beschränkt und für jeden Anwendungsfall (Ballungsräume) braucht es eine detaillierte Planung", betont auch ASFINAG-Sprecher Christoph Pollinger gegenüber "Heute". Allfällige Standorte könnten zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht genannt werden, man verspreche sich aber Vorteile beim Verkehrsfluss und der Sicherheit im Autobahnsystem sowie auch geringere Emissionen.
Der ÖAMTC outet sich in einer Stellungnahme als Fan des prinzipiellen Blinkens, gibt gleichzeitig aber grünes Licht für den Gewessler-Vorstoß: "Die Neuregelung soll ja auch nur dort umgesetzt werden, wo der Verkehrsfluss mit 'Dosierampeln' geregelt werden kann, und kein Querverkehr berücksichtigt werden muss", so ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. "Eine Umsetzung dieser Ausnahme halten wir nach mehrjähriger Erprobung auf der Linzer Stadtautobahn für realistisch durchführbar."
"Mehrjährige Erprobung" ist auch das Schlagwort zum Hintergrund dieses Teils der 35. StVO-Novelle. In einem Pilotversuch wurden durch Asfinag und Land Oberösterreich im Oktober 2014 an der Auffahrt Franzosenhausweg zur A7 Mühlkreisautobahn in Linz eine solche "Zufluss-Ampel" installiert. Per Ausnahmeverordnung zur wissenschaftlichen Erprobung durch die damalige SP-Verkehrsministerin Doris Bures lief diese dann bis 2019 im Testbetrieb.
"Erfolgreich", wie die ASFINAG sagt: "Auswertungen (verkehrstechnische Untersuchungen) im Rahmen des Pilotprojekts hatten zum Ergebnis, dass der Verkehr durch den dosierten Zufluss bei Stau auf der Hauptfahrbahn harmonisiert wurde und sich ein Zeitgewinn einstellte."
Das Konzept der schnell durchschaltenden Dosier-Ampeln stammt ursprünglich aus den USA, wo es schon seit den 1990er Jahren eingesetzt wird. Auch in Deutschland gibt es bereits Dutzende solcher Zuflussregelungsanlagen an Auffahrrampen zu Schnellstraßen bzw. Autobahnen. Österreich würde damit also nur einen international bekannten und erprobten Weg beschreiten.