Freispruch in Wien

Brandwunde auf Babybauch – Rätsel um Misshandlungen

Ein 22-Jähriger soll seine schwangere Ex eingesperrt und gequält haben. Beim Prozess stritt er alles ab. Das Opfer verstrickte sich in Widersprüche.

Thomas Peterthalner
Brandwunde auf Babybauch – Rätsel um Misshandlungen
Der Angeklagte vor Gericht in Wien.
Denise Auer

Schon vor dem Prozess ging es vor dem Saal am Wiener Landesgericht am Dienstag (10.9.) wild zu. "Keine Bilder, F*tze", rief der Angeklagte (22) einer Fotografin zu. Der Vater des Verdächtigen fiel im Saal mit einer überdimensional großen Sonnenbrille auf. Erst als der Richter Druck machte, nahm er diese schließlich ab. Sein 22-jähriger Sohn Adrian D. (Name geändert) soll seine schwangere Freundin (20) misshandelt haben. "Er hat sie täglich geschlagen – mit der Hand, Faust und dem Gürtel", erklärte die Staatsanwältin. Der Slowake soll laut Anklage "krankhaft eifersüchtig" und "von Kontrollsucht getrieben" sein.

Opfer in Wohnung eingesperrt?

Die beiden Jugendlichen hatten sich auf Facebook kennengelernt. Sie kam regelmäßig zu ihm. "Er startete rasch, massive Gewalt auszuüben", so die Staatsanwältin. So soll er ihr verboten haben, sich frei in der Wohnung zu bewegen. Sie durfte nicht einmal ohne zu fragen auf das WC gehen. Auf der Straße musste sie den Blick gesenkt halten – sonst setzte es Schläge.

Brandwunde am Babybauch

Als die junge Frau im August 2023 hochschwanger war, ließ er angeblich ein brennendes Stück Cannabis auf ihren Babybauch fallen. Sie erlitt eine schwere Brandwunde. Laut Anklage soll Adrian D. dem Opfer mit einer Nagelschere in die Füße gestochen, sie mit einem Kabel malträtiert haben. Sex soll er mit Gewalt eingefordert haben. "Er betrachtete sie als sein Eigentum", meinte die Staatsanwältin.

Angeklagter hatte Aufenthaltsverbot

Der 22-Jährige saß in U-Haft. Er ist wegen Raub- und Gewaltdelikten mehrfach vorbestraft, war mit einem Aufenthaltsverbot belegt. Der Slowake hätte gar nicht in Österreich sein dürfen, soll aber trotzdem in Leibnitz (Stmk.) bei seiner Familie gewesen sein. Er leugnete das, meinte seine Ex-Freundin habe ihn nur an den Wochenenden im Ausland besucht.

"Sie ist psychisch krank!"

Vor Gericht bekannte sich der 22-Jährige "nicht schuldig". Die Vorwürfe seien erfunden. "Es gab nie Streit", so der Angeklagte. Eifersüchtig sei er auch nicht gewesen. "Warum soll ich eifersüchtig sein auf ein Mädchen, wenn es tausend andere gibt. Sie ist psychisch krank."

Opfer kam vollverschleiert

Das Opfer kam vollverschleiert in den Gerichtssaal, sagte gegen ihren Ex-Freund aus. "Meine erste Frage an ihn war, ob er genauso wie ich auch Muslim ist", so die gebürtige Rumänin, die in Wien wohnt. Sie sei zu ihm nach Leibnitz gezogen. "Er hat viel Alkohol getrunken, weil es im Dorf nichts anderes gab." Schnell sei es zu Gewalt gekommen. "Er schlug mich in der Wohnung. Zuerst fing es mit Watschen an, dann mit Fäusten." Bekannte soll er auf Instagram bedroht und terrorisiert haben.

"Alles frei erfunden!"

Der 22-Jährige schüttelte bei den Aussagen seiner Ex-Freundin nervös den Kopf, knackste mit den Händen. "Es ist alles frei erfunden", meinte er. Der Verteidiger hatte Mühe, seinen Mandanten zu beruhigen.

Opfer erfand Entführung – Freispruch

Das Opfer verstrickte sich bei ihrer Aussage immer mehr in Widersprüche. Sie gab zu, sich im Alter von 14 Jahren selbst Verletzungen zugefügt zu haben, sei deshalb auch in psychiatrischer Behandlung gewesen. Schon einmal hatte sie eine Straftat erfunden – und angeblich ihre eigene Entführung vorgetäuscht. Der Angeklagte wurde freigesprochen, er konnte heimgehen – rechtskräftig!

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133

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    Auf den Punkt gebracht

    • Vor dem Prozess gegen den 22-jährigen Adrian D., der seine schwangere Ex-Freundin schwer misshandelt haben soll, kam es zu tumultartigen Szenen im Gerichtssaal
    • Der Angeklagte, der wegen Raub- und Gewaltdelikten vorbestraft ist, bestreitet die Vorwürfe, während die Staatsanwältin von krankhafter Eifersucht und Kontrollsucht spricht
    • Der Angeklagte wurde freigesprochen, da sich das Opfer in Widersprüche verstrickte
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