Im mittelhessischen Langgöns beschäftigt ein Hundebiss-Fall seit fast vier Jahren das Landgericht Gießen.
Zwei Nachbarinnen liefern sich einen erbitterten Rechtsstreit darüber, welcher Hund im August 2020 auf einem Feldweg zugebissen hat. Die Versionen der beiden Frauen widersprechen sich dabei völlig.
Die Klägerin spazierte damals mit ihrem Mops, als sie auf eine Nachbarin mit zwei größeren Hunden – einem Magyar Vizsla und dem Rhodesian Ridgeback „Neo“ – traf. Weil der Mops nicht angeleint war, kam es zum Streit.
Die Mops-Besitzerin behauptet, der Rhodesian Ridgeback habe sie in den rechten Unterarm gebissen. Die andere Frau wiederum sagt, der Mops habe sein eigenes Frauchen verletzt.
Wie TZ berichtet, konnte auch ein medizinisches Gutachten keine Klarheit bringen: Der hinzugezogene Rechtsmediziner Matthias Graw erklärte, anhand der Fotos lasse sich nicht sicher sagen, welcher Hund gebissen habe. Lediglich kleinere Wunden seien zu erkennen, ein „Festbeißen“ sei laut behandelndem Arzt ausgeschlossen.
Neben den Gutachten sind vor Gericht auch Zeugenaussagen entscheidend. Ein Hobbyimker, der durch Schreie auf den Vorfall aufmerksam wurde, berichtete, eine Frau habe am Telefon erklärt: „Unser ‚Neo‘ hat ein Mädchen gebissen.“
Besonders für Aufsehen sorgte aber die Aussage der Mutter der verletzten Frau: Die Besitzerin des Ridgebacks soll nach dem Vorfall am Telefon gesagt haben: „Es sollte nicht Ihre Tochter treffen, sondern Ihren Hund.“ Und: „Kleine Hunde haben kein Recht zu leben.“
Der Anwalt der Ridgeback-Besitzerin entgegnete, die Klägerin habe bisher keinen Beweis erbracht, dass sie tatsächlich von „Neo“ gebissen wurde. Zudem gab es Unstimmigkeiten, wem die umstrittenen Aussagen ursprünglich zugeschrieben wurden.
Das Verfahren zog sich wegen zweier Gutachten und personeller Engpässe am Gericht lange hin. Ende August soll nun ein Urteil fallen und der jahrelange Nachbarschaftsstreit um den Hundebiss ein Ende finden.