Sieg für Asterix-Verlag

EU-Gericht knallhart: Waffe darf nicht "Obelix" heißen

Eine polnische Firma wollte "Obelix" als Marke für Waffen nutzen. Das EU-Gericht hat dem nun einen Riegel vorgeschoben.
Newsdesk Heute
13.05.2026, 12:27
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Der Name des beliebten Comic-Helden Obelix wird nicht für Waffen und Sprengstoff missbraucht. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat am Mittwoch zugunsten des französischen Asterix-Verlags Les Éditions Albert René entschieden.

Eine polnische Firma hatte sich "Obelix" im Jahr 2022 als Marke für Waffen, Munition und Sprengstoff eintragen lassen. Der Verlag, der die Rechte an der weltbekannten Comic-Reihe hält, beantragte daraufhin beim EU-Markenamt EUIPO, diese Marke für nichtig zu erklären.

Markenamt machte Fehler

Das EUIPO hatte den Antrag zunächst abgelehnt – mit der Begründung, dass die Bekanntheit der älteren Marke nicht ausreichend nachgewiesen sei. Dagegen ging der Verlag vor das EU-Gericht.

Dieses hob die Entscheidung nun auf. Das Amt habe bei seiner Analyse Fehler gemacht, so das Gericht. Unter anderem seien Beweismittel nicht berücksichtigt worden, auf denen "Obelix" in Kombination mit "Asterix" verwendet wurde.

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Berufung noch möglich

Der französische Verlag befürchtete eine Schädigung des Rufs seiner eigenen Marke, sollte der Name des friedliebenden Galliers mit Waffen in Verbindung gebracht werden.

Das Verfahren ist damit aber noch nicht endgültig abgeschlossen: Die polnische Firma kann gegen das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof in Berufung gehen.

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