Ein entsetzlicher Fall aus Deutschland: Ein Mann aus Schleswig-Holstein muss für elf Jahre ins Gefängnis, weil er den zweijährigen Sohn seiner Freundin mit heißem Wasser verbrühte. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nun das entsprechende Urteil des Landgerichts Itzehoe.
Der Angeklagte hatte am Tattag im Sommer 2024 die Betreuung des kleinen Jungen in der Stadt Wedel übernommen. Er beschloss, das Kind gegen dessen Willen zu baden. Der Mann wusste, dass aus der Leitung in der Wohnung sehr heißes Wasser kam. Trotzdem kontrollierte er die Wassertemperatur nicht.
Laut Gericht drückte er den Buben bis zur Brust in die Badewanne. Das Kind fing sofort an zu schreien. Obwohl der Mann erkannte, dass der Junge erhebliche Schmerzen hatte, hielt er ihn noch mehrere Sekunden in der Wanne fest. Das Wasser hatte eine Temperatur von mindestens 50 Grad.
Erst als sich die Haut des Kindes großflächig rötete, nahm er es aus dem Wasser. Eine Stunde später rief er seine Freundin an, die dann den Rettungsdienst verständigte.
Der kleine Junge erlitt Verbrühungen zweiten und dritten Grades auf 56 Prozent seiner Körperoberfläche. Er kam auf die Intensivstation, starb aber nach fünf Wochen an den Folgen einer Infektion – ein für großflächige Verbrühungen typisches Risiko.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Das Landgericht sah jedoch keinen Tötungsvorsatz und verurteilte den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der BGH fand keine Rechtsfehler – das Urteil ist damit rechtskräftig.