Der Fall sorgte für Entsetzen: Im Geschworenenprozess vorgeworfen wurde einer angeklagten Mutter und Alleinerzieherin, dass sie ihren Sohn geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben soll.
Am 22. November 2022 war das Kind in akut lebensbedrohlichem Zustand. Der damals Zwölfjährige überlebte wegen des Einschreitens einer Sozialarbeiterin, die der Familie aufgrund einer Beratung bekannt war. Als Komplizin und Einsagerin der Kindsmutter soll eine damalige Freundin der Waldviertlerin fungiert haben.
Für die Mutter setzte es beim Prozess 20 Jahre Haft wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung. Ihre ehemalige Freundin muss wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre in Haft. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. Beiden Frauen waren in Berufung gegangen. Diese wurde jedoch vom Oberlandesgericht in Wien abgelehnt.
Infolge liefen auch Ermittlungen gegen zwei in dem Fall betraute Sozialarbeiter – ein Mann und eine Frau. Die Ermittlungen gegen die beiden Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs wurden jetzt aber eingestellt, wie die APA berichtet.
Die zwei Behördenmitarbeiter wurden Ende Februar 2024 im Rahmen des Geschworenenprozesses am Landesgericht Krems als Zeugen befragt. Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es seitens der Kinder- und Jugendhilfe am 28. Oktober und am 18. November 2022 (vier Tage bevor der Bub ins Koma fiel) jeweils unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn gegeben.
Zunächst waren beide Sozialarbeiter vor Ort gewesen, beim zweiten Termin erschien der federführende Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya den Aussagen zufolge allein. Auffälligkeiten habe er bemerkt, es wurde aber keine Veranlassung für eine sogenannte Gefahr-im-Verzug-Maßnahme gesehen.
Zivilgerichtlich geht es in dem Fall trotzdem weiter: Opferanwalt Timo Ruisinger hatte im November des Vorjahres beim Landesgericht Krems eine Klage gegen das Land Niederösterreich eingebracht. Der Gesamtstreitwert beträgt 180.000 Euro, zu 150.000 Euro Schmerzengeld kommen 30.000 Euro an Feststellungsinteresse für die zukünftigen Schäden. Die erhobenen Vorwürfe wurden seitens des Landes in einer Klagebeantwortung zurückgewiesen. Eine prozessuale Klärung dürfte die Folge sein.