Zwei Bücher wollte Frau K. haben – und bestellte sie bei einem österreichischen Buchverlag. Bekommen hat sie aber nur eines. Das andere ließ lange auf sich warten.
Da Frau K. das Buch aber gerne haben wollte, urgierte sie mehrfach beim Unternehmen. Leider erfolglos, denn das gewünschte Buch wurde dennoch einfach nicht geliefert. Das Unternehmen reagierte schlicht und einfach nicht.
"In so einem Fall kann man den Rücktritt vom Vertrag erklären. Allerdings muss man dem Unternehmen eine angemessene Nachfrist einräumen, damit sie mitunter das Buch noch nachliefern können," erklärt Alexandra Wind-Degold, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Wien.
Nachdem das Buch einfach nicht angekommen war, machte Frau K. von diesem Recht gebrauch und trat von dem Vertrag zurück. Plötzlich reagierte das Unternehmen wieder, allerdings nicht auf die gewünschte Art.
Denn Frau K. bekam mehrfach Zahlungsaufforderungen über 40 Euro und sogar Mahnschreiben für das Buch, das sie nie bekommen hatte. Sie wandte sich an die AK. Erst diese konnte erreichen, dass das Unternehmen die Forderungen einstellte.