Coronavirus

Dieses Bundesland dehnt Ausreisetests jetzt massiv aus 

In Nordtirol wurde nun die Ausreisetestpflicht verlängert und auf Osttirol ausgedehnt. Somit muss jeder, der das Bundesland verlässt, negativ sein. 

Michael Rauhofer-Redl
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Nun wird auch in Tirol bei der Ausreise kontrolliert. Symbolbild. 
Nun wird auch in Tirol bei der Ausreise kontrolliert. Symbolbild. 
JFK / EXPA / picturedesk.com

Die Verpflichtung, bei der Ausreise aus Tirol einen negativen Coronatest vorzuweisen, ist vorläufig bis zum 24. April in Kraft. Mit der Maßnahme will das Land Tirol die Testdichte erhöhen und somit die Ausbreitung des Coronavirus weiter eindämmen. Seit Anfang April sind die Coronazahlen im "heiligen Land" leicht rückläufig.

Allerdings geben neu auftretende Virusmutationen dem Land Tirol Anlass für die Ausweitung der Ausreisetestpflicht. Bisher galt sie für ganz Nordtirol und gesondert noch einmal für den Bezirk Kufstein. Diese konkrete Maßnahme für Kufstein endet am Dienstag um 24.00 Uhr. Für Nordtirol bleibt sie allerdings erhalten, für Osttirol beginnt sie. 

"In den letzten Wochen hat sich – wie in ganz Österreich – auch in Osttirol allen voran die britische Virusmutation (B.1.1.7) verbreitet. Aktuell sind nach den dem Land Tirol vorliegenden Informationen 198 Personen mit der britischen Virusvariante in Osttirol infiziert. Darüber hinaus traten in Tirol zuletzt weitere mutierte Virusvarianten auf. Dieses Mutationsgeschehen zeigt, dass die Lage in Tirol und zuletzt vor allem auch in Osttirol durchaus ernst zu nehmen ist und entsprechende weitere Maßnahmen rasch gesetzt werden müssen", erklärt der Leiter des CoV-Einsatzstabes, Elmar Rizolli, gegenüber dem ORF Tirol. 

Gesonderte Regeln für einzelne Gemeinden

Weil die Ausreisetestpflicht jetzt für ganz Osttirol gilt, endet sie für zwei Regionen, in denen sie bislang gesondert galten: Die Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen sowie für die Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten. Ein Osttiroler Gebiet wird allerdings nach wie vor gesondert behandelt. Das betrifft folgende Gemeinden: Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach. Menschen aus diesen Ortschaften müssen einen negativen Test vorweisen, wenn sie in andere Osttiroler Gebiete wollen.

Die Testpflicht bei der Ausreise gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Tirol, sowie für all jene, die sich länger als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben. Kinder unter zehn Jahre alt sind und Schüler, die zum Unterricht über die Landesgrenze müssen, sind von der Testpflicht ausgenommen. 

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