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FPÖ-Prozess gegen Republik startet im April

Heute Redaktion
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Hofer und Strache während der Pressekonferenz nach dem FPÖ-Bundesparteivorstand am 18. Oktober 2017.
Hofer und Strache während der Pressekonferenz nach dem FPÖ-Bundesparteivorstand am 18. Oktober 2017.
Bild: picturedesk.com

Jetzt ist es fix: Vizekanzler und Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache zieht am 5. April mit seiner Freiheitlichen Partei gegen Österreich vor Gericht.

Die FPÖ und ihre neun Landesparteien fordern 3,4 Millionen Euro Schadenersatz für die zusätzlichen Wahlkampfkosten, die durch die Wiederholung und dann Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl im Oktober bzw. Dezember 2016 entstanden sind.

Die Details der Klage sind noch nicht bekannt. FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer will laut ORF inhaltliche Fragen nicht beantworten. Und auch der Vertreter der Republik, Finanzprokuratur-Präsident Wolfgang Peschorn, zeige sich in der Causa wortkarg.

Spätestens am 5. April, wenn Richterin Margit Schaller den Prozess im Justizpalast eröffnet, sollte mehr bekannt werden. Und dieser verspricht spannend zu werden. Denn äußerst ungewöhnlich ist dabei nicht nur die Klage einer Regierungspartei gegen die Republik, auch wird dabei juristisches Neuland betreten.

Wie stehen die Erfolgschancen der FPÖ?

Es sei eine noch "völlig offene Frage" ob die Wahlgesetze überhaupt zur Begründung eines Schadenersatzanspruchs ermöglichen, kommentiert Andreas Geroldinger, Professor für Zivilrecht an der Uni Linz, gegenüber der "APA". Auch die Erfolgschancen für die FPÖ will der Experte nicht beurteilen.

Dass sich der Prozess aber über mehrere Jahre hinziehen wird, gilt aber schon jetzt als gesichert: "Die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Causa bis zum OGH verfolgen werden, ist hoch", wird Geroldinger zitiert.

Dass die FPÖ damals die Wiederholung der Stichwahl selbst initiiert hatte, spiele dabei keine Rolle, so der Uni-Professor. Allerdings könnte der Ausgang des Prozesses dramatische Folgen für die Wahlhelfer haben. Denn verliert die Republik, könnte sich diese mit Regressforderungen an ihnen schadlos halten.

Rückblick: Darum wurde die Wahl verschoben

Im April 2016 traten die anfangs sechs Kandidaten erstmals gegeneinander an. Bei der darauffolgenden Stichwahl im Mai zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer (FPÖ) ging der Ex-Grüne mit einem hauchdünnen Vorsprung als Sieger hervor.

Allerdings: Der Verfassungsgerichtshof ließ das Ergebnis noch vor Wahlschluss aufheben, nachdem Heinz-Christian Strache dieses anfechten ließ. Ergebnisse seien zu früh veröffentlicht worden und es habe Verstöße gegen das Wahlgesetz, insbesondere bei den entscheidenden Briefwahl-Stimmen gegeben. Obwohl sich diese Vorwürfe nicht bestätigen ließen, musste erneut gewählt werden.

Die Wiederholung der Stichwahl, die am 2. Oktober über die Bühne hätte gehen sollen, musste um mehr als zwei Monate auf Anfang Dezember verschoben werden, nachdem Probleme mit dem Kleber der Wahlkartenkuverts aufgetreten waren. Mehr als ein halbes Jahr nach dem ersten Urnengang hatte Österreich dann endlich einen neuen Bundespräsidenten. Van der Bellen konnte die Marathon-Wahl mit 53,79 Prozent der Stimmen für sich entscheiden.

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