Wien

Buschenschanken können nun täglich öffnen

Am Montag stellte die Bundesregierung die neuen Coronahilfen für Österreichs Gastronomie vor. Auf Wiener Winzer und Buschenschanken-Besucher wartet noch ein zusätzliches Schmankerl.

Roman Palman
Teilen
Ausg'steckt ist bei einer Wiener Buschenschank. Symbolbild
Ausg'steckt ist bei einer Wiener Buschenschank. Symbolbild
picturedesk.com/Allover/Karl Thomas

Laut dem Wiener Buschenschank-Gesetz, das eigentlich den immens sperrigen Titel "Gesetz über den Ausschank von selbsterzeugtem Wein und Obstwein, von Trauben- und Obstmost und von Trauben- und Obstsaft" trägt, ist der Betrieb der Buschenschanken eigentlich stark reglementiert. Sie dürfen eigentlich nur von Mitte April bis Ende Oktober und auch dann nur an Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertagen ihre Stuben und Gärten für Gäste öffnen – durch die Corona-Krise ist heuer aber alles anders.

Ausg'steckt ist

Am Freitag, dem 15. Mai, dürfen in ganz Österreich Restaurants, Lokale und auch Buschenschanken wieder von 8 bis 23 Uhr aufsperren. Für die Wiener gibts da von der Politik noch ein Gustostückerl: die Bewirtung der Gäste ist ab diesem Datum auch in Buschenschanken täglich erlaubt. Man habe damit auf den Wunsch kleiner Winzerbetriebe reagiert, heißt es laut ORF aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ).

"Der Wiener Wein, die Heurigen und Buschenschanken prägen unsere Stadt und das Lebensgefühl der Wiener seit jeher. Wir wollen mit dieser Ausnahmeregelung die Wiener Winzer in diesen schwierigen Zeiten unterstützen", führt Sima aus. Die Buschenschanken dürfen sogar länger geöffnet haben als sonst. Die Ausnahmeregelung gilt nämlich bis 31. Dezember, erst mit dem Donauwalzer zu Neujahr 2021 tritt wieder das eigentliche Buschenschanken-Gesetz in Kraft.

Heuriger und Buschenschank

Auch wenn beide Begriffe vielleicht oft synonym gebraucht werden, gibt es doch einen Unterschied. Im Gegensatz zu Heurigen dürfen Buschenschanken normalerweise nur kalte Speisen und saisonal begrenzte Getränke aus eigenem Betrieb, dazu gehören etwa Wein, Most sowie Obst- und Traubensäfte, anbieten. Was auf den Teller kommt, ist ebenfalls streng reglementiert. Neben heimischen Wurst- und Käsesorten stehen diverse Fleischstückerl, Salate, Aufstriche und Gebäck auf der Speisekarte.

Mehr zum Thema
;