Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Bushido (47) und Arafat Abou-Chaker (50) ist nun eine Entscheidung gefallen: Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel hat zugunsten des Rappers entschieden.
Im Zentrum des Verfahrens stand eine Summe von 3,68 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um jenen Anteil, der Bushido aus der Zwangsversteigerung gemeinsamer Villen zusteht. Das Geld war bislang bei Gericht hinterlegt, da die Auszahlung zwischen den beiden Parteien umstritten war.
Bereits vor vier Jahren hatte das Landgericht dem Musiker recht gegeben und die Freigabe des Geldes befürwortet. Doch Arafat Abou-Chaker legte gegen dieses Urteil Berufung ein, womit der Streit in die nächste Instanz ging.
Nun hat das Oberlandesgericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Damit ist klar: Bushido hat Anspruch auf die Millionen-Summe. Für den Rapper bedeutet das einen wichtigen juristischen Erfolg in einem der aufsehenerregendsten Streitfälle der deutschen Musikszene.